Im Kanton Waadt wird ab 1. November ein generelles Bettelverbot gelten.
Eine Bettlerin bittet Passanten in Lausanne um Geld während nebenan Mitglieder der «solidaritées Vaud» Unterschriften gegen das Bettelvebot im Kanton Waadt sammeln.
Eine Bettlerin bittet Passanten in Lausanne um Geld während nebenan Mitglieder der «solidaritées Vaud» Unterschriften gegen das Bettelvebot im Kanton Waadt sammeln. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. November gilt im Kanton Waadt das Bettelverbot.
  • Über mögliche Ausnahmen wird noch diskutiert.

Der Waadtländer Staatsrat hat das Bettelverbot auf den 1. November in Kraft gesetzt, nachdem das Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Verbot abgewiesen hatte.

Verstösse gegen das Bettelverbot werden mit Bussen von 50 bis 100 Franken bestraft, wie der Waadtländer Staatsrat heute Montag zu seinem Entscheid vom vergangenen Mittwoch mitteilte. Wer organisierte Bettlerei betreibt oder Minderjährige oder Abhängige dazu anstiftet, wird mit 500 bis 2000 Franken gebüsst.

Allerdings will der Waadtländer Staatsrat dem Kantonsparlament demnächst Ausnahmen zum Bettelverbot vorlegen. Ausnahmen könnten Menschen gewährt werden, denen beispielsweise nur eine kleine Summe für das tägliche Leben fehle und die deshalb betteln müssten, erklärte die grüne Regierungsrätin Béatrice Métraux der Agentur Keystone-SDA. Zudem soll die Polizei auch die Möglichkeit erhalten, Rayonverbote auszusprechen.

Der Waadtländer Grosse Rat hatte Ende September 2016 einer SVP-Initiative für ein Bettelverbot mit 60 zu 56 Stimmen zugestimmt. Ein Referendum von Linksaussen und von kirchlichen Kreisen kam nicht zustande. Auch ein Gegenvorschlag der Regierung, der lediglich Einschränkungen des Bettelns vorsah, kam nicht zustande. Eine Beschwerde gegen das Bettelverbot wies das Bundesgericht in einem Anfang Oktober veröffentlichten Urteil ab.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SVP