Bernische Gemeinden erhalten kein Vetorecht bei Asylunterkünften

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Kanton Bern kann weiterhin selber entscheiden, wo er eine Asylunterkunft eröffnen will. Der Grosse Rat hat sich am Mittwoch mit 86 zu 57 Stimmen gegen ein Vetorecht für betroffene Gemeinden ausgesprochen.

Der bernische Grosse Rat ist sich uneins, wie weit das Mitspracherecht der Gemeinden bei der Schaffung von Asylunterkünften gehen soll. (Symbolbild)
Der bernische Grosse Rat ist sich uneins, wie weit das Mitspracherecht der Gemeinden bei der Schaffung von Asylunterkünften gehen soll. (Symbolbild) - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Motionär René Maeder (Mitte/Kandersteg) hatte gefordert, dass die Standortgemeinde ihre Zustimmung geben muss, wenn die Belegungskapazität einer Asylunterkunft mehr als fünf Prozent der Wohnbevölkerung ausmacht.

In Kandersteg mit seinen 1300 Einwohnern führe die geplante Asylunterkunft mit 200 Betten zu einem Bevölkerungszuwachs von 15 Prozent, sagte Maeder. Auch anderswo seien kleine Gemeinden stark gefordert. Ein Vetorecht wäre «gelebte Gemeindeautonomie».

Die Mehrheit sah es anders. Der Kanton sei verpflichtet, Asylsuchende menschenwürdig unterzubringen. Er dürfe dabei nicht von den Gemeinden ausgebremst werden.

Kommentare

User #3303 (nicht angemeldet)

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