Spontane Kundgebungen in Bern sollen neu nicht vor, sondern spätestens mit dem Kundgebungsaufruf der zuständigen Behörde gemeldet werden.
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Berner Stadtratskommission will Kundgegungsreglement entschärfen (Symbolbild). - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berner Stadtratskommission überarbeitet das Kundgebungsreglement.
  • Spontane Kundgebungen müssten somit nicht vor dem Aufruf angemeldet werden.
  • Ebenfalls sollen die Haftung der Kundgebungsorganisatoren eingeschränkt werden.

Insgesamt begrüsst die Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt (FSU) den vom Gemeinderat vorgelegten Entwurf des Kundgebungsreglements. Sie ist aber auch der Ansicht, dass die Stadtregierung einen Vorstoss zu wenig stark umgesetzt hat. Dieser stammt aus dem Jahr 2016 und bezieht sich auf das Thema Kundgebungen auf dem Bundesplatz.

Kleinstkundgebungen während Sessionswochen

Die FSU fordert daher, dass Kleinstkundgebungen während der Sessionswochen der Eidgenössischen Räte in einem vereinfachten Verfahren bewilligt werden können. Bei der Definition einer Kleinstkundgebung gehen die Vorstellungen auseinander. Für den Gemeinderat gilt als Kleinstkundgebung, wenn nicht mehr als 15 Personen daran teilnehmen. Für die Kommission sind es 30 Personen.

Eine nicht unbedeutende Minderheit der Kommission möchte den Artikel über die Weiterverrechnung der Kosten eines Polizeieinsatzes an die Organisatoren kippen. Die Ausübung demokratischer Rechte dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, ob jemand über genügend Geld verfüge.

Haftung der Kundgebungsorganisatoren

Kundgebungsorganisatoren dürften nur für das verantwortlich gemacht werden, was sei auch tatsächlich beeinflussen könnten. Dafür, was im Umfeld einer Kundgebung passiere, könnten sie nicht haftbar gemacht werden.

Im kantonalen Polizeigesetz ist vorgesehen, dass Kosten für Polizeieinsätze bei gewalttätigen Ausschreitungen auf die Organisatoren überwälzt werden können. Gegen das Gesetz gingen Beschwerden ein. Der Fall liegt beim Bundesgericht.

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