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    Berner Regierung will Steuerbefreiung für Wohnimmobilien ausdehnen

    Keystone-SDA Regional
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    Bern,

    Im Kanton Bern sollen Wohnimmobilien künftig auch steuererleichtert gekauft werden können, wenn sie nicht ausschliesslich privat genutzt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Lockerung der Handänderungssteuer in die Vernehmlassung geschickt.

    Wer im Kanton Bern eine Wohnung kauft, soll künftig niederschwelliger von einer Steuerbefreiung profitieren. (Symbolbild)
    Wer im Kanton Bern eine Wohnung kauft, soll künftig niederschwelliger von einer Steuerbefreiung profitieren. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

    Neu von einer Steuerbefreiung profitieren sollen demnach Personen, die ihre Immobilie – zusätzlich zur Wohnnutzung – zum Beispiel in Teilen weitervermieten oder als Büro nutzen. Auch etwa Parkplätze oder Bastelräume sollen steuerbefreit werden, wenn sie zusammen mit der Wohnung erworben werden.

    Für eine Steuerbefreiung soll es laut der Vorlage zudem ausreichen, wenn die Immobilie innerhalb von vier Jahren während mindestens sechs Monaten als Hauptwohnsitz genutzt wird. Bisher war eine ununterbrochene und ausschliessliche Nutzung von zwei Jahren vorgeschrieben.

    Wer die Voraussetzungen erfüllt, profitiert von einem Freibetrag von 800'000 Franken des Kaufpreises. Dieser Betrag soll unverändert bleiben. Weiterhin besteuern will die Regierung den Kauf von Zweit- und Ferienwohnungen sowie von Geschäftshäusern.

    Neues Verfahren

    Künftig soll die Handänderungssteuer bei der Anmeldung im Grundbuch fällig werden, wie die Regierung weiter schrieb. Steuerpflichtige könnten dann innerhalb von vier Jahren ein Gesuch um Rückerstattung stellen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Das bisherige System einer zweijährigen Stundung würde damit entfallen. Es hat laut der Regierung wiederholt für Verwirrung gesorgt.

    Der Regierungsrat reagierte mit seinem Vorschlag auf zwei Motionen aus bürgerlichen Kreisen, die der Grosse Rat 2023 überwiesen hatte. Die Vorlage geht nun bis zum 7. Januar 2027 in die Vernehmlassung.

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