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    Kanton Bern: Automatisierte Fahrzeugfahndung erhält neue Rechtsgrundlage

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    Der Regierungsrat des Kantons Bern überweist eine Teilrevision des Polizeigesetzes an den Grossen Rat. Dieser berät sie voraussichtlich im Frühling 2027.

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    Ein Polizei Absperrband markiert eine Sperrzone (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) eine Teilrevision des Polizeigesetzes (PoIG) an den Grossen Rat überwiesen. Er will damit die nach dem Bundesgerichtsurteil im August 2026 entstandene Regelungslücke im Berner Polizeirecht schliessen. Durch die Gesetzesanpassung soll die AFV zeitnah weiterbetrieben werden können.

    Die Teilrevision beinhaltet keine neuen Regelungen zur Aufbewahrung und Auswertung von Nicht-Treffern oder zur Erstellung einer Bildaufnahme bei Treffern. Diese Punkte sollen im Rahmen einer späteren Teilrevision des PolG aufgegriffen und vertieft geprüft werden. In einer Konsultation bei politischen Parteien und interessierten Kreisen ist die Stossrichtung des Gesetzesvorschlags einhellig begrüsst worden.

    Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich in der Frühlingssession 2027 beraten.

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