Berner Gesetz für private Sicherheitsfirmen

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Bern,

Berner Kantonsparlament will ein Gesetz für private Sicherheitsfirmen. Der Grosse Rat hat das Eintreten auf das neue Sicherheitsgesetz beschlossen.

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Die Securitas-Mitarbeiter sollen am Abend für Ruhe sorgen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Eintreten auf die Vorlage wurde deutlich beschlossen.
  • Es muss noch festgelegt werden, wer genau als Security-Dienst gilt.

Die Tätigkeit der über 100 privaten Sicherheitsfirmen im Kanton Bern soll in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Gegen den Willen der BDP und der SVP-Mehrheit hat das Parlament am Mittwoch das Eintreten auf das neue Gesetz beschlossen. Die BDP warnte vor einer «Insellösung» für den Kanton Bern. Sinnvoller sei es, auf eine nationale Regelung zu warten. Die Mehrheit der SVP-Fraktion schloss sich dieser Meinung an. Ein kantonales Gesetz sei unnötig.

Zum «Gesetz über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private» (SDPG) das im Dezember verabschiedet wurde, sagte Markus Wenger (EVP) namens der Sicherheitskommission, es handle sich um eine Übergangslösung bis ein Bundesgesetz vorliege.

Anders sahen es die übrigen Fraktionen. 120 bis 150 private Sicherheitsfirmen gebe es im Kanton Bern, nur die grösseren seien in einem Verband organisiert. Kleinere arbeiteten oft in einer Grauzone. Es brauche dringend klare Regeln. Kernstück des neuen Gesetzes ist eine Bewilligungspflicht für alle Security-Unternehmen.

Bis zu 150 private Sicherheitsfirmen werden in Bern betrieben. Sie übernehmen verschiedene Dienstleistungen, wie beispielsweise die Betreuung von Migranten.
Bis zu 150 private Sicherheitsfirmen werden in Bern betrieben. Sie übernehmen verschiedene Dienstleistungen, wie beispielsweise die Betreuung von Migranten. - keystone

Mit 94 zu 48 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung muss nun unter anderem festgelegt werden, wer genau als Security-Dienst gilt und wer nicht. Ausgenommen werden sollen beispielsweise die Verkehrskadetten.

«Schlanke Lösung»

Polizeidirektor Philippe Müller (FDP) erinnerte daran, dass der Grosse Rat den vorliegenden Gesetzesentwurf auf dem Motionsweg bestellt habe. Nun liege eine «schlanke Lösung» vor, indem nur eine Bewilligungspflicht für die Unternehmen, nicht aber für die einzelnen Mitarbeiter verlangt werde. Die von manchen bevorzugten Konkordatslösungen sähen weit mehr Regulierungen vor.

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