Restriktionen für private Sicherheitsfirmen
Die Berner Regierung hat ein neues Gesetz zuhanden des Grossen Rats verabschiedet: Es soll die Anforderungen an Unternehmen definieren, die gewerblich Sicherheitsdienstleistungen erbringen.
Bis jetzt haben sich private Sicherheitsfirmen in einer Grauzone bewegt. Noch gibt es kein Gesetz, welches die Befugnisse der Mitarbeiter von privaten Unternehmen regelt. So gab es in letzter Zeit auch immer häufiger rechtliche Probleme. So zum Beispiel bei öffentlichen Anlässen. Dort ist etwa nicht klar definiert ist, ob beispielsweise Identitätskontrollen durchgeführt werden dürfen oder nicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Bern hat ein Gesetz verabschiedet, dass die Anforderungen an private Sicherheitsunternehmen definieren soll.
- Bis jetzt haben sich diese in einer Grauzone bewegt und es gab vermehrt rechtliche Probleme.
Das von der Berner Regierung verabschiedete Gesetz soll die Anforderungen an Unternehmen definieren, die gewerblich Sicherheitsdienstleistungen anbieten. In letzter Zeit hat die Branche stark zugenommen. Jährlich mache sie einen Umsatz von einer Milliarde Franken. Das berichtete «SRF».
Mitarbeiter dürfen über keine Vorstrafen verfügen
Ein eigenes Gesetz soll nun Anforderungen an private Sicherheitsdienste stellen. So müssen die Mitarbeitenden ausgebildet sein und über keine Vorstrafen verfügen, die mit dem Sicherheitsdienst nicht vereinbar sind. Zudem verfügt das Gesetz über einen Artikel zum Einsatz von Waffen. Der bernische Grosse Rat wird den neuen Erlass in der März- und der Junisession 2018 beraten. So soll das Gesetz per 1. Januar 2019 in Kraft treten können.