Berner Gemeinderat will Stadt nicht im Jobsharing regieren
Der Berner Gemeinderat hat sich gegen die Einführung von Jobsharing für Exekutivmitglieder ausgesprochen. Ein solches Modell sei rechtlich nicht zulässig und politisch nicht zweckmässig.

Das geht aus einer Stellungnahme an den Stadtrat hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Das Parlament debattiert am kommenden Donnerstag über eine Vergrösserung des Berner Gemeinderats von fünf auf sieben Mitglieder. In diesem Zusammenhang erkundigte sich die vorberatende Kommission nach Alternativen zum heutigen Modell von fünf vollamtlich beschäftigten Gemeinderatsmitgliedern.
Jobsharing verletze die in der Bundesverfassung verankerte Wahlfreiheit der Stimmberechtigten, schreibt der Gemeinderat. Bei einer gemeinsamen Kandidatur zweier Personen für einen einzigen Sitz würde die Wahlentscheidung zu einem Paket geschnürt, was das Grundrecht der Stimmberechtigten unzulässig einschränke.
Zu diesem Schluss kam schon 2020 ein Rechtsgutachten, das die Basler Staatskanzlei in Auftrag gegeben hatte. Die Linkspartei Basta hatte eine Co-Kandidatur angestrebt.
Gegen ein Jobsharing spricht laut dem Berner Gemeinderat auch, dass die Leitung einer Direktion hohe Präsenz erfordere. Zudem sei die politische Verantwortung grundsätzlich nicht teilbar.
Nebenamt und Teilzeit auch ungeeignet
Neben dem Jobsharing lehnt die Behörde auch nebenamtliche Gemeinderatsmandate ab. Ein Nebeneinander von Voll- und Nebenamt führe zu strukturellen Ungleichgewichten im Kollegium, wie frühere Erfahrungen in Biel und Köniz gezeigt hätten. Ebenso stuft der Gemeinderat reine Teilzeitmandate als ungeeignet ein.
Der Berner Gemeinderat besteht seit 2005 aus fünf Mitgliedern. Zuvor waren es sieben. Die Vergrösserung steht nun wieder zur Debatte, nachdem das Parlament 2024 einen entsprechenden Vorstoss überwies. Der Gemeinderat möchte beim heutigen System bleiben.






