Kanton Bern will Bauen ausserhalb von Bauzonen stärker steuern
Der Kanton Bern setzt ab Juli eine weitere Etappe der Revision des Raumplanungsrechts des Bundes um. Ziel ist es, das Bauen ausserhalb der Bauzonen stärker zu steuern und den Umfang von versiegelten Flächen zu stabilisieren.

Gebäude und versiegelte Flächen ausserhalb der Bauzonen dürfen nur noch um insgesamt höchstens zwei Prozent zunehmen. Der Berechnung liegt ein Referenzwert von Ende September 2023 zugrunde, der für den Kanton Bern bei 129'342 Gebäuden und 5304 Hektaren versiegelter Fläche liegt.
Im Moment ist der Kanton Bern daran, die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen seit September 2023 zu analysieren, um die Treiber der Entwicklung zu erkennen und Massnahmen zu erarbeiten. Der Bund hat den Kantonen dafür bis 2031 Zeit gegeben. Bern will voraussichtlich 2028 soweit sein.
Mit einer Abbruchprämie sollen Besitzer ermuntert werden, Gebäude ausserhalb der Bauzone zurückzubauen. Der Kanton Bern will die Ausgestaltung und Ausrichtung einer solchen Prämie bis im Juli 2026 klären, wie die DIJ weiter mitteilte.
Neu können die Kantone gezielt Gebiete ausserhalb der Bauzonen weiterentwickeln und zum Beispiel zusätzliches Wohnen oder touristische Nutzungen erlauben.
Voraussetzung dafür ist pro Gebiet eine räumliche Gesamtkonzeption mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen. Solche Konzeptionen sind im kantonalen Richtplan festzuhalten. Dieser sogenannte «Gebietsansatz» soll im Rahmen der Gesamtrevision 2028 des kantonalen Richtplans aufgenommen werden.
Die Arbeiten werden 2026 gestartet und die Akteure frühzeitig einbezogen. «Mir ist wichtig, dass der Kanton Bern diesen neuen Handlungsspielraum gut nutzen kann», wird Regierungsrätin Evi Allemann (SP) in der Mitteilung zitiert.






