Bern kann über 50 Asylsuchende an Kanton Jura abgeben
Mit dem Kantonswechsel von Moutier werden diverse Detailfragen geregelt. Das gilt auch für die in der Gemeinde wohnhaften Asylsuchenden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone Bern und Jura regeln Detailfragen betreffend der Gemeinde Moutier.
- Vom Kantonswechsel betroffen sind auch die im Ort wohnhaften Asylsuchenden.
- Bei mehreren Dutzend wird ab 2026 nun der Kanton Jura zuständig sein.
Mit dem Wechsel von Moutier zum Kanton Jura müssen mit dem Kanton Bern auch diverse Details geregelt werden.
Wie werden zum Beispiel polizeiliche Notfälle auf der A16 gehandhabt? Die östlich von Moutier vorbeiführende Autobahn wird neu zwischen Court BE und Choindez JU ganze fünfmal die Kantonsgrenze queren.
Andere Bereiche lassen sich einfacher klären. Nämlich bei allen Personen aus dem Asylbereich, die in Moutier in privaten Unterkünften leben. Sie fallen ab 2026 neu in die Zuständigkeit des Kantons Jura.
Kantonswechsel für 50 statt 70 oder gar 80 Asylsuchende
Nun wird klar, dass es sich um über 50 Personen handeln dürfte. Ursprünglich war der Regierungsrat von «rund 70 Personen» ausgegangen.

Der Kanton Jura hat sich sogar einen Vorbehalt ausbedungen: für den Fall, dass sich die Zahlen im letzten Halbjahr stark ändern sollten. Wenn es mehr als 15 Prozent mehr geworden wären, wären die zuletzt zugezogenen dem Kanton Bern zugeteilt worden.
«Per 28.10.2025 befinden sich nur noch 53 geflüchtete Personen, für die der Kanton Bern zuständig ist, in der Gemeinde Moutier», lässt nun GSI-Sprecher Gundekar Giebel auf BärnerBär-Anfrage wissen. «Diese werden voraussichtlich in die Zuständigkeit des Kantons Jura wechseln.»
Andere Asylsuchende verbleiben beim Kanton Bern
Dass es nun wohl mehr als 15 Prozent weniger sein werden, ändere an der Vereinbarung nichts. «Die weggezogenen Personen werden dann am neuen Ort unterstützt», so Giebel.

Die Vereinbarung enthält allerdings auch einen Wermutstropfen für den Kanton Bern. Per Ende September wurde auch die Kollektivunterkunft in Moutier geschlossen.
Die in einem vom Kanton zugemieteten Wohnblock untergebrachten Asylsuchenden wurden auf andere Berner Asylzentren verteilt.
Man habe sich aus zeitlichen Gründen so entschieden, schreibt der Regierungsrat. Wegen des absehbaren Kantonswechsels von Moutier war die Miete des Wohnblocks ohnehin bis Ende Jahr befristet.








