Beherbergungsabgaben für Touristen im Kanton Luzern werden erhöht
Die Beherbergungsabgabe für Touristen soll in Luzern massiv erhöht werden.

Die Beherbergungsabgabe im Kanton Luzern soll von 50 Rappen auf 1,10 Franken pro Person und Übernachtung steigen. Der Luzerner Kantonsrat genehmigte am Montag nach erster Beratung die Teilrevision des Tourismusgesetzes.
Mit der Teilrevision des Gesetzes und dem neuen Tourismusleitbild verfolgt die Regierung mehrere Ziele: Neben der Erhöhung der Beherbergungsabgabe soll die digitale Erhebung die Abläufe für Hotels und Behörden vereinfachen. Ausserdem sollen die digitale Transformation und Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden.
Der Tourismus sei für den Kanton ein wichtiger Wirtschaftszweig, dessen positives Image auch anderen Sektoren zugutekomme, sagte Regierungsrat Fabian Peter (FDP) in der Eintretensdebatte.
Die vorberatende Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP) unterstützte die Teilrevision des Tourismusgesetzes grundsätzlich. Eine Anpassung forderte die WAK bei den örtlichen Beherbergungsabgaben, welche von den kantonalen entkoppelt sind.
Kontroverse Diskussion über Höhe der Abgaben
Die WAK lehnte die vom Regierungsrat vorgeschlagene maximale Beherbergungsabgabe für Gemeinden von 80 Rappen ab und beantragte stattdessen ein Maximum von 150 Rappen, das jenem des Kantons entspricht. Zudem will sie den Beherbergenden den Einsatz einer elektronischen Plattform zur Datenerhebung ermöglichen.
Ein Antrag der SP, der den Einsatz von Beiträgen für Werbung und Marketing in Fernmärkten ausschliessen wollte, wurde mit 87 zu 28 Stimmen abgelehnt.
Keine Mehrheit fand zudem ein Antrag von Roman Bolliger (Grüne), der Beiträge aus der Beherbergungsabgabe an touristische Organisationen an die Bedingung knüpfen wollte, dass diese den öffentlichen Verkehr priorisieren und keine Werbung in Ländern machen, die weiter als eine Tagesreise mit dem Zug entfernt sind. André Marti (FDP) sagte, in Zeiten von Social Media sei das «gar nicht umsetzbar».
Nachhaltigkeit im Tourismus
Ein weiterer Grünen-Antrag, mindestens 15 Prozent der kantonalen Beherbergungsabgabe für nachhaltige Projekte zu verwenden, scheiterte im Parlament mit 98 zu 10 Stimmen.
Auch die Erhöhung der Abgabe auf 1,50 Franken pro Person und Übernachtung lehnte der Rat mit 86 zu 28 Stimmen ab.«Wir sollten nicht auf Vorrat Geld abschöpfen», sagte Thomas Alois Hodel (SVP). Das Geschäft wurde in der Schlussabstimmung einstimmig beschlossen.
Die Erhöhung der kantonalen Beherbergungsabgabe dürfte laut Regierungsbotschaft Gelder in der Höhe von rund 1,3 Millionen Franken in die Kantonskasse einbringen. Mehreinnahmen, die für die Förderung des Tourismus eingesetzt werden sollen. Das Tourismusgesetz trat 1996 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2010 revidiert.