Kantonsrat will Anstellungsverhältnisse modernisieren
Der Luzerner Kantonsrat stimmt für Teilrevision des Personalgesetzes: Weg von Wahlen, hin zu öffentlich-rechtlichen Verträgen.

Anstellungen beim Kanton werden neu durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt und nicht mehr durch Wahlen. Der Kantonsrat hat am Montag nach erster Lesung einer Teilrevision des Personalgesetzes einstimmig zugestimmt.
Die Anstellung durch eine Verfügung betone ein hierarchisches Über- und Unterordnungsverhältnis, gelte als nicht mehr zeitgemäss und werde von den Mitarbeitenden zunehmend weniger verstanden, schrieb die Regierung in der Botschaft an das Kantonsparlament.
Gleichzeitig soll mit der Teilrevision die Zuständigkeit für personalrechtliche Entscheide bei Bedarf an Abteilungsleiterinnen und -leiter delegiert werden, die Datenschutzregelung präzisiert, eine Schadenminderungspflicht eingeführt und die gesetzliche Grundlage für Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden.
Anpassung an tatsächliche Gegebenheiten
Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) erklärte in der Debatte, die Teilrevision passe die Regelungen den tatsächlichen Gegebenheiten an.
Die Teilrevision sei sinnvoll und komme den Mitarbeitenden zugute, erklärte Beatrix Küttel (Mitte) in der Eintretensdebatte. Zudem leiste sie einen Beitrag zum Bürokratieabbau, so die Sprecherin der Mitte.
Nadine Koller-Felder (FDP) bezeichnete die Vorlage als «zeitgemäss» und «praxistauglich». Diskussionen in der Fraktion hätten jedoch insbesondere die Sozial- und Betreuungszulagen ausgelöst, da diese die Privatwirtschaft konkurrenzieren könnten.
Attraktiver Arbeitgeber Kanton
Mario Cozzio (GLP) betonte, die Teilrevision stärke die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber und sei ein wichtiger Schritt zu einem modernen Personalrecht.
In der Detailberatung lehnte das Parlament einen Antrag der SP ab, der die Mitspracherechte der Angestellten in öffentlich-rechtlichen Körperschaften ausweiten wollte.
Regierungsrat Wyss betonte, dass solche Rechte bereits bestünden. Die bürgerliche Mehrheit folgte ihm und lehnte den Antrag mit 80 zu 27 Stimmen ab.
Das Personalgesetz wurde letztmals 2003 umfassend revidiert. Im Zentrum standen damals die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen.