Stadt Luzern

Bauen ausserhalb der Bauzone: Kanton Luzern geht über die Bücher

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Kanton Luzern wird die Gestaltungsvorgaben für Bauten ausserhalb der Bauzonen nochmals überarbeiten. Der Kantonsrat hat am Dienstag entschieden, das für Juli geplante Inkrafttreten zu sistieren.

Mit den neuen Gestaltungsvorgaben für Bauten ausserhalb der Bauzonen setzt der Kanton Luzern Mindestanforderungen fest. (Symbolbild)
Mit den neuen Gestaltungsvorgaben für Bauten ausserhalb der Bauzonen setzt der Kanton Luzern Mindestanforderungen fest. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Mit 88 zu 27 Stimmen unterstützte der Rat den Vorstoss von Hella Schnider (Mitte). Da es nicht um eine Gesetzesänderung geht, überwies der Kantonsrat das als Motion eingereichte Anliegen als Postulat. Nun hat die Regierung bis Ende 2027 Zeit, um die Vorgaben nochmals neu festzulegen.

In der Diskussion brachten die Kantonsratsmitglieder Beispiele aus den Vorgaben vor, die aus ihrer Sicht für die Landwirtschaft nicht praktikabel sind. Martin Birrer (FDP) sah es als unrealistisch an, wie verlangt Milchräume mit Türen aus Holz statt Kunststoff zu verschliessen. Fritz Gerber (SVP) äusserte seine Bedenken zur Gestaltung von Mauern als Trockenmauern und brachte zur Verbildlichung einen Meterstab mit.

Schnider kritisierte im Vorstoss den Erarbeitungsprozess als «unausgewogen» und «zu wenig umsetzungsorientiert». Im Rat sagte sie, wichtige Interessengruppen, konkret die Planer, seien nicht einbezogen worden.

Sara Muff (SP) betonte den partizipativen Prozess in der Erarbeitung. Gemeinsam erarbeitete Grundlagen kurz vor Inkrafttreten zu kippen, lehne ihre Partei ab.

Hingegen erklärte Christian Galliker (Mitte) als Vize-Präsident des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands, sein Verband könne mit den Vorgaben nicht leben. Die Möglichkeit, bei Ausnahmen davon abweichen zu können, reiche nicht und sorge für kostenintensive Planungsprozesse.

Der zuständige Regierungsrat Fabian Peter (FDP) zeigte sich offen, die Vorgaben nochmals zu überarbeiten. Wobei er vor der Abstimmung zu bedenken gab: Es werde in dem Thema nie eine Lösung geben, bei der alle Betroffenen genau das bekommen, was sie wollen.

Die Gestaltungsvorgaben gehen auf die die Annahme des Gegenvorschlags zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» durch die Stimmbevölkerung 2020 zurück. Sie sollen Mindestanforderungen an das Erscheinungsbild sowie die Eingliederung von Bauten ausserhalb der Bauzone festlegen.

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