Bau- und Nutzungsordnung wird teilrevidiert
Die Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung hat die Harmonisierung der Baubegriffe gemäss übergeordneten Vorgaben als Inhalt.

Das Wichtigste in Kürze
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Der Vorprüfungsbericht des Kanton liegt vor, womit das Verfahren fortgesetzt werden kann. Im Weiteren wird der Zonenplan hinsichtlich der Gewässerräume überarbeitet, die aufgrund des neuen eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Baugebiet ausgeschieden werden müssen.
Die Unterlagen können während der öffentlichen Auflage vom 10. August bis 10. September 2018 während den Büroöffnungszeiten in der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 eingesehen werden. Die Dokumente werden auf der Homepage aufgeschaltet. Während der Auflagefrist können beim Stadtrat Einwendungen gemacht werden.
-Mitteilung der Stadt Stein am Rhein (mis)






