Basler Regierung konkretisiert Regeln für bezahlbaren Wohnraum
Die Basler Regierung hat im Rahmen des Gegenvorschlags zur Initiative «Basel baut Zukunft» die Wohnraumförderungsverordnung angepasst. Auf grossen Entwicklungsarealen muss künftig ein Drittel der Wohnfläche zu Kostenmiete und für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung stehen.

Mit den beschlossenen Änderungen an der Wohnraumförderungsverordnung werde der Vollzugsrahmen für den Gegenvorschlag zur Initiative «Basel baut Zukunft» geschaffen, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Der Grosse Rat hatte die gesetzliche Verpflichtung im Mai 2024 verankert. Angesichts der angespannten Lage auf dem Basler Wohnungsmarkt sei dies ein zentraler Beitrag zur langfristigen Sicherung von preisgünstigem Wohnraum in Basel-Stadt, heisst es weiter.
Die Regelung betrifft sogenannte Transformationsareale mit einer Fläche von über 15'000 Quadratmetern. Dazu zählen ehemalige Industrie-, Gewerbe- oder Bahnareale. Dort muss künftig mindestens ein Drittel der für das Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche dauerhaft gemeinnützig vermietet werden.
Um dies sicherzustellen, müssen Grundeigentümer gemäss Mitteilung vor dem Baubewilligungsverfahren eine verbindliche Vereinbarung mit dem Kanton abschliessen. Im Gegenzug wird die Mehrwertabgabe für diesen Wohnanteil von 40 auf 20 Prozent gesenkt. Diese Vereinbarung sei neu vor Einleitung des Baubewilligungsverfahrens abzuschliessen, heisst es. Zuständig für den Vollzug ist Immobilien Basel-Stadt.
Bei der Vermietung müssen gemäss Mitteilung Personen mit geringem Einkommen und Vermögen, die Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, angemessen berücksichtigt werden.
Das Gesuch zur Festlegung des maximalen Nettomietzinses für dauerhaft gemeinnützig vermietete Liegenschaften müsse neu vor Abschluss des ersten Mietvertrags bei Immobilien Basel-Stadt eingereicht werden, heisst es weiter.
Die Einhaltung der Vorgaben wird mittels Stichproben und statistischer Auswertungen kontrolliert. Bei Verstössen kann der Kanton Massnahmen verfügen – von Meldepflichten bis hin zu Vorgaben für die Wiedervermietung
Die inzwischen zurückgezogene Initiative «Basel baut Zukunft» verlangte, dass mindestens 50 Prozent der Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan gemeinnützig im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden.










