Baselland entscheidet am 27. September über Mehrwertabgabe
Die Stimmbevölkerung des Kantons Baselland entscheidet am 27. September über die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» und den dazugehörigen Gegenvorschlag. Dies teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit.

Die Initiative des Hauseigentümerverbands kam im Juni 2025 zustande. Sie fordert Änderungen am Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (GAP). Das Gesetz regelt Abgaben auf Vorteile, die sich aus Planungen ergeben.
Neu sollen Gemeinden bei Zuweisungen zu Bauzonen eine Abgabe von 20 Prozent des Mehrwerts und bei Umzonungen eine Abgabe von maximal 30 Prozent erheben können. Der Freibetrag soll 30'000 Franken betragen und Erbe sowie Schenkung sollen nicht mehr als Veräusserung gelten. Bei Umzonungen sollen zudem 75 Prozent des Ertrags den Gemeinden zukommen und 25 Prozent dem Kanton.
Der Landrat verabschiedete im April einen Gegenvorschlag dazu. Dieser sieht vor, dass die maximale Abgabe 30 Prozent des Planungsmehrwerts betragen kann. Da das Vier-Fünftel-Mehr nicht erreicht wurde, kommt es nun zur Abstimmung.
Zudem soll am 27. September gemäss Mitteilung der zweite Wahlgang für den zurücktretenden Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) stattfinden, falls am 14. Juni weder Philipp Schoch (Grüne) noch Matthias Liechti (SVP) das absolute Mehr erreichen.






