Baselbieter Regierung ist gegen Wählbarkeits-Initiative
Menschen mit C-Bewilligung sollen laut Baselbieter Regierung nicht in Schulräte oder Sozialhilfebehörden gewählt werden können.

Menschen mit C-Bewilligung sollen gemäss der Baselbieter Regierung nicht in Schulräte oder Sozialhilfebehörden gewählt werden können. Die Exekutive lehnt die von zwölf Gemeinden eingereichte Wählbarkeits-Initiative ohne Gegenvorschlag ab.
Die Baselbieter Regierung sieht gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch durch die Initiative die «Einheit des Bürgerrechts mehrfach verletzt». So wolle die Initiative, dass Ausländerinnen und Ausländer in ein Amt gewählt werden können, umgekehrt jedoch nicht selbst wählen oder an Abstimmungen teilnehmen können.
Die Wählbarkeits-Initiative wurde vor rund einem Jahr von zwölf Gemeinden in Form eines Gemeindebegehrens eingereicht. Sie verlangt, dass die Kantonsverfassung so geändert wird, dass Gemeinden ihre Gemeindeverordnung so anpassen können, dass nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Pass, sondern auch solche mit Niederlassungsbewilligung C in die genannten Gremien gewählt werden können.
Gemeinde Anwil als Vorreiter
Federführend war hierbei die Gemeinde Anwil. Zusammen mit Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Häfelfingen, Känerkinden, Langenbruck, Lauwil,Oberdorf, Oltingen, Rünenberg und Zeglingen hatte sie das Gemeindebegehren eingereicht.










