Baselbieter Polizei soll Ausländer nicht nur als Ausnahme anstellen
Anpassung im Polizeigesetz im Baselbiet: Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung sollen im Regelfall und nicht nur ausnahmsweise angestellt werden können.

Die Baselbieter Regierung befürwortet eine Änderung des Polizeigesetzes. Demnach sollen Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung im Regelfall und nicht nur ausnahmsweise für den Dienst ausgebildet und von der Polizei angestellt werden können.
Gemäss geltendem Baselbieter Polizeigesetz wird die Schweizer Staatsbürgerschaft sowohl für die Polizeiausbildung wie auch für die Anstellung bei der kantonalen Polizei vorausgesetzt.
Ausnahmen sind jedoch möglich. Laut der Regierung sind derzeit zwei deutsche Staatsangehörige bei der Baselbieter Polizei tätig.
Ausnahmen sollen zur Regel werden
Diese Ausnahmen sollen nun in die Regel übergehen. In der revidierten Fassung wird auch die Niederlassungsbewilligung akzeptiert.
Für Inhaberinnen und Inhaber der übrigen Ausländerausweiskategorien ändert sich nichts: Ihre Ausbildung und Anstellung bei der Polizei bleibt eine Ausnahme.
An den anderen Anforderungen für den Polizeidienst respektive die Polizeiausbildung ändert sich nichts, wie die Regierung festhält. Es werde schlussendlich weiterhin im Ermessen der Polizei Basel-Landschaft liegen, wer die Ausbildung bestreiten und wer ins Polizeikorps aufgenommen werden kann.
Personalmangel
Die Regierung begründet ihre Position damit, dass es zunehmend problematischer sei, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden.
Zwar sei es gelungen, die Lage mit der gezielten Ansprache der Generation Z im Allgemeinen und junger Frauen im Besonderen etwas zu entschärfen. Es seien aber weitere Massnahmen notwendig.
Das Anliegen hat eine längere Geschichte im Landrat. Bereits im Jahr 2021 hatte dieser eine entsprechende Motion als Postulat an die Regierung überwiesen. Nun reagiert er auf einen mit 44 zu 35 Stimmen als Motion überwiesenen Auftrag des Parlaments.
Nun geht die Vorlage ins Parlament.