Baselbieter Justizkommission will nur Polizisten mit Schweizer Pass
Die Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats will keine Polizistinnen und Polizisten mit Ausländerausweis C im Korps. Die Kommission lehnte mit 7 zu 5 Stimmen eine betreffende Teilrevision des Polizeigesetzes ab, wie es im am Dienstag veröffentlichten Bericht heisst.

Die Mehrheit betonte, dass nur Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das staatliche Gewaltmonopol ausüben sollten.
Eine Minderheit argumentierte hingegen, dass die Gesetzesrevision die Möglichkeit biete, neues und das bestmögliche Personal zu gewinnen. Das letzte Wort hat nun das Parlament.
Mit der jetzigen Gesetzgebung sind nur in begründeten Fällen ausländische Aspirantinnen und Aspiranten bei der Kantonspolizei zugelassen.
Gestützt auf eine Motion von Simone Abt (SP) schlug die Regierung vor, den Eintritt zur Polizei auch für Personen mit Niederlassungsbewilligung C II zu ermöglichen. Sie begründete diese Ausweitung unter anderem mit dem Personalmangel.






