Auch privat untergebrachte Asylsuchende sollen Nothilfe erhalten

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Bedürftige Asylsuchende mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid sollen künftig auch dann acht Franken Nothilfe erhalten, wenn sie irgendwo im Kanton Bern privat untergebracht sind. Das hat die Berner Regierung entschieden.

Regierungsrat
Der Berner Regierungsrat. - Keystone

Sie setzt damit eine Forderung des Grossen Rats um. Das Kantonsparlament hatte am 8. September des vergangenen Jahres eine Motion überwiesen, welche eine Gesetzesänderung verlangte. Diese Änderung hat die Kantonsregierung nun vorgenommen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Der Vorschlag geht bis Ende April in eine Vernehmlassung.

Wie der Regierungsrat in seiner Mitteilung schreibt, galten privat untergebrachte Asylsuchende mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid bisher nicht als bedürftig. Sie hatten keinen Anspruch auf Unterstützung durch den Kanton.

Die neuen Gesetzesbestimmungen legen nun die Eckpunkte fest, innerhalb welcher eine freiwillige Unterbringung solcher Asylsuchender durch Private erfolgen kann. Auch bei einer privaten Unterbringung blieben diese Personen verpflichtet, die Schweiz zu verlassen, sagt die Kantonsregierung. Sie müssten für die Behörden erreichbar sein.

Der bernische Sicherheitsdirektor Philippe Müller sagte im letzten September im Grossen Rat, rund 120 Personen lebten derzeit als Asylsuchende mit abgewiesenem Asylgesuch privat im Kanton Bern. Nur der Kanton Bern lasse die private Unterbringung von rechtskräftig Weggewiesenen überhaupt zu.

Wer auf seinen Platz in einem Rückkehrzentrum verzichte, brauche keinen Nothilfe. Sowieso sei die private Unterbringung nicht unproblematisch. So entstünden enge persönliche Beziehungen, wodurch eine selbständige Ausreise immer unwahrscheinlicher werde. Auch könnten Private versucht sein, Asylsuchende aufzunehmen, um das Haushaltsbudget aufzubessern.

Eine knappe Mehrheit des Grossen Rats argumentierte aber, es gebe nun mal Menschen, die nicht in ihre Heimat zurückkehren könnten, etwa Tibeterinnen und Tibeter. Beispielsweise für Esswaren und Hygieneartikel seien auch sie auf Bargeld angewiesen. Erstunterzeichner der Motion war der Utziger SVP-Grossrat Walter Schilt, der im Rat sagte: «Man muss Menschen mögen».

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