Auch Korporationen vom Nidwaldner Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen
Die Korporationen werden dem Nidwaldner Öffentlichkeitsgesetz nicht unterstellt, nachdem der Landrat das Gesetz vor der Schlussabstimmung angepasst hat.

Die Korporationen werden dem Nidwaldner Öffentlichkeitsgesetz nicht unterstellt. Der Landrat passte das Gesetz vor der Schlussabstimmung vom Mittwoch entsprechend an.
Dem Änderungsantrag von Josef Bucher (Mitte) stimmten 35 Mitglieder zu, 9 waren dagegen und 12 enthielten sich. Nachdem der Landrat in der ersten Lesung bereits die kommunalen und die vom Landrat gewählten Kommissionen vom Gesetz ausnahm, schränkte er den Geltungsbereich damit weiter ein.
Bucher argumentierte, Korporationen seien keine öffentliche Institutionen. Ihre Entscheide würden nur die Mitglieder betreffen. Überdies verwalteten Korporationen keine Steuergelder, sondern verfügten über eigene Mittel. Bereits in der Vernehmlassung sprach sich die Vereinigung der Korporationen Nidwaldens gegen ihre Aufnahme ins Gesetz aus.
Kritik am Vorgehen
Die Regierung hielt daran fest, dass das Öffentlichkeitsgesetz auch für Korporationen gelten soll. In der ersten Lesung gab es dazu keinen Antrag, Bucher stellte diesen kurzfristig vor der zweiten Beratung.
Dieses Vorgehen kritisierten die Grünen-SP- und die GLP-Fraktion, die auch in der Sache nicht einverstanden waren. «Wir ziehen dem Gesetz Zahn um Zahn», sagte GLP-Sprecherin Christina Amstutz (GLP). Thomas Wallimann sagte namens Grüne-SP, Korporationen würden sich verhalten wie öffentliche Institutionen und von der Bevölkerung auch so wahrgenommen werden.
Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte), sagte im Rat mit einem Augenzwinkern, der Landrat «bereinige» im Gesetz «gewisse Bereiche» stärker als andere. Jene Bereiche ohne Vertretung im Landrat taste er hingegen nicht an.
Ein weiterer Antrag, gestellt von Jvo Eicher (Mitte), verlangte, die in der ersten Lesung beschlossenen Ausnahmen im Gesetz klarer festzuhalten. Auch dieser Antrag fand eine Mehrheit.
Debatte vor Schlussabstimmung
Kurz vor der Schlussabstimmung sorgte Eicher mit einem Votum für Aufregung im Saal: «Wäre es nicht ehrlicher, das Gesetz abzulehnen?», fragt er rhetorisch, Es würde «ohne Not» Bürokratie schaffen. Die vereinfachte Akteneinsicht könnte zudem Leute davon abhalten, den Einstieg in die Politik zu wagen. Die Diskussionen und Änderungen im Landrat würden zeigen, wie umstritten das Gesetz sei.
Verschiedene Fraktionen reagierten mit Unverständnis. Roland Blättler (SVP) sagte, es sei Zeit, den 2018 mit einer Motion eingeleiteten Gesetzesprozess abzuschliessen. Dominik Steiner (FDP) argumentierte, das Gesetz könne staatliches Handeln nachvollziehbar machen und das Vertrauen steigern.
Benno Zurfluh (Grüne-SP) bezeichnete das Gesetz – nicht als einziger – als «zahnlos». Markus Walker (SVP) regte an, das Gesetz trotzdem zu beschliessen. Einer anschliessenden Teilrevision stünde in der Zukunft formell nichts im Weg.
Urs Amstad (SVP) erinnerte daran: «Wir sind der letzte Kanton, der dieses Gesetz nicht hat.» Die Zeit sei reif.
In der Schlussabstimmung beschloss der Landrat das kantonale Öffentlichkeitsgesetz mit 36 Ja- und 18 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen. Gemäss dem Terminplan des Regierungsrats soll es im ersten Quartal 2026 in Kraft treten.
Neue Regelung für Akteneinsicht
Künftig können Menschen in Nidwalden Akteneinsicht erlangen, ohne ein besonderes Interesse geltend machen zu müssen. Auf Bundesebene ist das Öffentlichkeitsprinzip seit 2006 gesetzlich festgeschrieben.






