Anpassungen am Nidwaldner Kantonsgericht im Landrat unbestritten
Der Nidwaldner Landrat stimmt für Ausbau der Gerichtspräsidien – eine Reaktion auf Überlastung und hohe Fluktuation.

Der Nidwaldner Landrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch Stellung zum Stellenausbau und zur Aufgabenteilung an den Kantonsgerichtspräsidien genommen. Die Geschäfte gaben zu keinen Diskussionen Anlass.
Sämtliche Fraktionen unterstützten in der Eintretensdebatte im Landrat zwei Gesetzesanpassungen, die auf parlamentarische Initiativen der Justizkommission zurückgehen.
Das Kantonsgericht soll künftig über fünf bis neun Präsidentinnen oder Präsidenten verfügen. Bisher sind es drei bis fünf. Die gesamten Stellenprozente sollen sich von heute 390 auf 650 Prozent erhöhen.
Mit einer zweiten Gesetzesanpassung soll die Aufgabenteilung zwischen geschäftsleitendem Kantonsgerichtspräsidium und Stellvertretung künftig auf Stufe Reglement festgelegt werden können.
Diese Vorschläge folgen den Erkenntnissen des Berner Anwalts Daniel Kettiger, der im Auftrag der Justizkommission die Organisation des Kantonsgerichts untersucht hatte.
Fraktionssprecher unterstützen Anpassungen
Die Kommission hatte 2023 eine Überlastung und hohe personelle Fluktuationen festgestellt. Kettiger stellte in seinem Bericht Ende vergangenen Jahres fest, dass das Gericht nicht genügend Personal habe. Es sei deswegen überlastet und es herrsche ein schlechtes Arbeitsklima.
Zudem sei die Führung der Gerichtspräsidien zu schwach. Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen betonten, die von der Justizkommission geforderten Anpassungen seien nur ein Teil der nötigen Massnahmen.
Diese brauche es nun, um den Herausforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden, sagte Beatrice Richard-Ruf (FDP).
Hubert Würsch (Grüne/SP) sagte, mit den Anpassungen könne der Betrieb am Kantonsgericht gestärkt werden. In der Einzelberatung kam es zu keiner Diskussion. Die Schlussabstimmung wurde auf die zweite Lesung traktandiert.