Abstimmung zum Basler Lohnmassnahmenpaket muss wiederholt werden
Der Entscheid des Basler Parlaments zum Lohnmassnahmenpaket für Staatsangestellte ist nicht gültig. Das Ratsbüro des Grossen Rates hat eine Unstimmigkeit festgestellt. Die Abstimmung soll am 20. Mai wiederholt werden.

Das Ratsbüro beantragt, die Grossratsbeschlüsse vom 22. April zum Lohnmassnahmenpaket aufzuheben, wie es am Montag mitteilte.
Das Ratsbüro habe eine Überprüfung dieser Abstimmung vorgenommen und sei einstimmig zum Schluss gelangt, dass die betroffene Stimme aufgrund Nichtsichtbarkeit des Gesichts eines digital abstimmenden Ratsmitglieds ungültig sei, heisst es.
Am 6. Mai soll der Grosse Rat darüber entscheiden, ob das Geschäft am 20. Mai als dringlich traktandiert werden soll.
Der Grosse Rat entschied am 22. April nach einer ausgebliebenen Online-Stimme, dass 47 Prozent der Basler Kantonsangestellten mehr Lohn erhalten.
Mit einem knappen Resultat von 49 zu 48 Stimmen entschied sich das Parlament für das Lohnmassnahmenpaket der Regierung. Der schlankere bürgerliche Gegenvorschlag unterlag.

Die Stimme von Sandra Bothe (GLP), die im System als abwesend angezeigt wurde, hätte zu einem Stichentscheid geführt. Mit der Stimme von Grossratspräsidentin Gianna Hablützel-Bürki (SVP) hätte sich das Blatt zugunsten der bürgerlichen Seite gewendet.
Der Grosse Rat nahm somit das Lohnmassnahmenpaket für jährlich 20,6 Millionen Franken an. Die Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) legte hingegen ein Paket mit jährlichen Kosten von 18 Millionen Franken vor. Dieses fokussiere stärker auf die Kantonspolizei.
Von sechs extern abstimmenden Ratsmitgliedern ging damals 1 Stimme nicht ein. Das Resultat zählte dennoch gemäss Reglement. Der Parlamentsdienst fand damals, dass es keine Abstimmungswiederholung geben soll.










