Absolutes Feuerverbot gilt auch in Appenzell Innerrhoden
Die Innerrhoder Standeskommission hat beschlossen, das bereits am 27. Juli für den Wald und waldnahe Gebiete verhängte Feuer- und Feuerwerksverbot auf das ganze Kantonsgebiet auszudehnen. Es ist ab sofort untersagt, im Freien Feuer zu entfachen oder Feuerwerk zu zünden.

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Die Ostschweiz leidet unter einer anhaltenden Trockenheit. Weil am letzten Wochenende erneut kaum Regen fiel, hat sich die Situation weiter verschärft. Die Standeskommission (Regierung) habe deshalb beschlossen, das bereits bestehende Feuerverbot für Wälder und den Bereich von 200 Metern um Wälder herum zu verschärfen, teilte die Innerrhoder Ratskanzlei am Dienstag mit. Die Kantone Appenzell Ausserhoden, St. Gallen und Thurgau hatten das absolute Feuerverbot bereits am Montag beschlossen.
Ab sofort gilt auch für alle Flächen ausserhalb der Wälder, ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Es ist insbesondere untersagt, im Freien offene Feuer jeglicher Art zu entfachen, Feuerwerk zu entzünden, Laternen mit brennenden Kerzen zu bestücken, brennende Kerzen aufzustellen oder Himmelslaternen und ähnliche Objekte zu starten.
Auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Streichhölzern sowie der Betrieb von Holzkohlengrills sind verboten. Erlaubt bleibt der Betrieb von Gas- oder Elektrogrills ausserhalb der Wälder, sofern die Geräte auf einem nicht brennbaren Untergrund stehen und die nötige Auf- und Umsicht gewährleistet wird.
Das Verbot gilt bis zum öffentlichen Widerruf durch die Standeskommission. Es umschliesst insbesondere den 1. August. Die Standeskommission bedauert dies, ist aber gleichzeitig auch überzeugt, dass die angeordnete Massnahme zur Wahrung der Sicherheit unumgänglich ist, wie es im Communiqué weiter heisst.
-Mitteilung der SDA (mis)






