Aargauer Regierung will Rettungsschirm für Spitäler schaffen
Im Kanton Aargau soll ein Rettungsschirm für systemrelevante Spitäler aufgespannt werden. Der Regierungsrat will das Spitalgesetz entsprechend ändern. Dieser soll die Kompetenz erhalten, Spitäler unter gewissen Bedingungen durch die Gewährung von Finanzhilfen zu retten.

Mit dem Rettungsschirm soll der Kanton seinem verfassungsmässigen Gesundheitsversorgungsauftrag dauerhaft nachkommen können, wie aus der am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat hervorgeht.
Die Finanzhilfen sollen einzig an Listenspitäler mit Standort im Aargau geleistet werden dürfen. Als Finanzhilfen kommen Bürgschaften, Garantien, Darlehen im Verwaltungsvermögen, Aktienkapitalerhöhungen bei den kantonseigenen Spitalaktiengesellschaften und nicht rückzahlbare Beiträge in Frage.
Die gesetzlichen Grundlagen des Rettungsschirms sollen laut Regierungsrat so gestaltet werden, dass ein systemrelevantes Listenspital gerettet werden muss, wenn die gesetzlich verankerten Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Regierungsrat bezeichnet es in der Botschaft als zweckmässig, wenn er die Kompetenz zur Gewährung von Finanzhilfen erhält. Für die Finanzhilfe bestehe im Einzelfall hoher Zeitdruck.
Die Gewährung einer Finanzhilfe könnte laut Regierungsrat allenfalls eine Höherverschuldung des Kantons notwendig machen. Ein solcher Beschluss untersteht jedoch dem fakultativen Referendum.
Weil in einem dringenden Fall der Ablauf der Referendumsfrist vor der Gewährung einer Finanzhilfe nicht abgewartet werden könne, solle bereits mit dem Beschluss der Änderung auch ein Beschluss zur Höherverschuldung gefällt werden. Der Regierungsrat will dem Grossen Rat zu einem späteren Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag zur Gesetzesänderung stellen.










