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    Aargauer Regierung: Gemeinden bei Ukraine-Schutzsuchenden entlasten

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Die Aargauer Regierung will den Gemeinden bei den Sozialhilfekosten für ukrainische Schutzsuchende finanziell unter die Arme greifen. Ab März 2027 wechselt der Schutzstatus S der Personen zur Aufenthaltsbewilligung B. Dies führt bei den für die Sozialhilfe zuständigen Gemeinden zu Mehrkosten.

    Runde Wegweiser zeigten Ende 2022 ukrainischen Flüchtlingen im Bahnhof Bern, wo es langgeht.  (Archivbild)
    Runde Wegweiser zeigten Ende 2022 ukrainischen Flüchtlingen im Bahnhof Bern, wo es langgeht. (Archivbild) - Keystone/PETER KLAUNZER

    Der Kanton werde sich während einer Übergangsfrist von fünf Jahren zur Hälfte an den regulären Sozialhilfekosten der Geflüchteten mit B-Ausweis beteiligen.

    Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion aus allen vier Regierungsparteien. Für den Kanton bedeutet dieses Entgegenkommen im Jahr 2027 Zusatzkosten von rund 16 Millionen Franken und im Folgejahr 23 Millionen Franken. Für das Jahr 2029 wird mit rund 25 Millionen Franken gerechnet.

    Anfang Mai waren im Aargau laut Regierungsrat rund 5900 Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung untergebracht. Davon waren, inklusive der Personen ausserhalb des erwerbsfähigen Alters, rund zwei Drittel ganz oder ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen auf Sozialhilfe angewiesen.

    Neben dem finanziellen droht den Gemeinden auch ein organisatorischer Engpass. Mit dem B-Ausweis erhalten die Geflüchteten eine freie Wohnsitzwahl und zählen ab diesem Moment nicht mehr zur obligatorischen Aufnahmequote der Gemeinde.

    Das hätte zur Folge, dass betroffene Gemeinden neue Asylsuchende aufnehmen müssten, obwohl die bisherigen ukrainischen Geflüchteten mangels privatem Wohnraum vorerst weiterhin in den kommunalen Asylunterkünften leben.

    Um dies zu verhindern, werden Schutzbedürftige mit einer neuen Aufenthaltsbewilligung B künftig während sechs Monaten weiterhin an die gemeindliche Aufnahmepflicht angerechnet, wie der Regierungsrat festhält. So erhielten die Kommunen ein halbes Jahr Zeit, um die betroffenen Personen schrittweise aus den Asylstrukturen in private Wohnverhältnisse zu begleiten.

    Das Entgegenkommen des Kantons ist jedoch an eine Bedingung geknüpft: Im Gegenzug verlangt der Regierungsrat, dass Personen mit Integrationsauftrag wieder konsequenter in den Gemeinden betreut werden.

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    Kommentare

    User #3219 (nicht angemeldet)

    Wiä wärst mit heigo...

    User #5022 (nicht angemeldet)

    Geld für die UKIs, Aber kein Geld für die AHV!

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