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Aargauer Regierung: keine sichtbaren Hinweise auf Rechtsextremismus

Keystone-SDA Regional
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Wohlen,

Den Aargauer Behörden ist bis zur Razzia am Wohnort eines Deutschen im Bezirk Muri nicht bekannt gewesen, dass der Mann in Deutschland einen Nazi-Onlineshop betreiben soll. Dies hält der Regierungsrat fest. Die deutsche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren gegen den Mann.

Nazi Aargau
Bei den Durchsuchungen in Deutschland wurden nach Behördenangaben neben Tausenden CDs und Schallplatten auch Schlüsselbänder, Bekleidung und Sticker mit Hakenkreuzen, Reichsadlern, SS-Totenschädeln, Hitler-Figuren sowie Schlagringe und nicht frei verkäufliche Sprengkörper sichergestellt. - Polizeidirektion Göttingen

Die Aargauer Strafverfolgungsbehörden hätten Mitte November 2025 aufgrund eines Rechtshilfeersuchens aus Deutschland Kenntnis vom Handel mit verbotenen Artikeln und volksverhetzender Musik erfahren. Dies schreibt der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Beantwortung einer Interpellation aus den Reihen der SP.

Daraufhin habe die Kantonspolizei eine Hausdurchsuchung an der schweizerischen Adresse vorgenommen. Im Rahmen dieses Aktes seien keine weiteren öffentlich sichtbaren Hinweise auf rechtsextreme Aktivitäten festgestellt worden. Auch Drittmeldungen hätten zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegen.

Ermittler hatten in Deutschland und der Schweiz einen mutmasslichen Shop für Artikel mit rechtsextremen Motiven aufgedeckt, wie die Polizei und Staatsanwaltschaft in Göttingen (D) im Februar mitteilten. Die Ermittlungen richten sich demnach gegen den im Bezirk Muri wohnhaften 43-Jährigen und fünf Komplizen.

Bei den Durchsuchungen in Deutschland wurden nach Behördenangaben neben Tausenden CDs und Schallplatten auch Schlüsselbänder, Bekleidung und Sticker mit Hakenkreuzen, Reichsadlern, SS-Totenschädeln, Hitler-Figuren sowie Schlagringe und nicht frei verkäufliche Sprengkörper sichergestellt.

Wie der Aargauer Regierungsrat in der Beantwortung weiter ausführt, unterstützt der Kantonale Nachrichtendienst (KND) den Bundesnachrichtendienst (NDB) bei der Beobachtung von gewalttätigem Extremismus. Doch detaillierte Informationen zu den Gruppierungen seien als vertraulich klassifiziert.

Man werde jährlich im Lagebericht Staatsschutz über wesentliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit extremistischen Organisationen informiert. «Aus polizeilicher Sicht ist die Schweiz kein spezifischer oder besonders attraktiver Wohn-, Rückzugs- oder Wirkungsort für rechtsextreme Akteure», hält der Regierungsrat fest.

Die Kantonspolizei beobachte im Rahmen ihres Vollzugsauftrags gewaltextremistische Gruppen und bekämpfe diese präventiv sowie repressiv.

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