Zulassung für Psychiater und Psychotherapeuten wird nicht gelockert
In der Schweizer Psychiatrie und Psychotherapie kann weiterhin Leistungen nur zulasten der Grundversicherung abgelten, wer mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet hat. Dies an einer anerkannten Weiterbildungsstätte im Fachgebiet. Der Nationalrat, der dies ändern wollte, ist auf seinen Entscheid zurückgekommen.

Er fand im Juni dieses Jahres, es sei unverständlich, dass heute die Kinder- und Jugendpsychiatrie von einer Ausnahmebestimmung erfasst sei, nicht aber die Erwachsenenpsychiatrie und die Psychotherapie.
Es geht darum, dass die Kantone in Gebieten, in denen Ärztemangel herrscht, die Zulassungsregeln für Ärztinnen und Ärzte lockern können. Dies zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Profitieren davon können heute nebst der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Allgemeine Innere Medizin und praktische Ärztinnen und Ärzte.
Eine derzeit bis Ende 2027 geltende, befristete Ausnahmebestimmung soll von den eidgenössischen Räten bis Ende 2032 verlängert werden.
Der Ständerat sprach sich vergangene Woche gegen die Ausweitung dieser Ausnahmeregelung auf Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie aus. Er folgte seiner vorberatenden Kommission, in der laut der Sprecherin gesagt wurde, gerade in der Psychiatrie und der Psychotherapie sei es wichtig, dass gute Sprachkenntnisse vorhanden und die Eigenheiten des Schweizer Gesundheitssystems bekannt seien.
Zudem bestehe die Gefahr einer Fehlversorgung in den psychiatrischen Institutionen, wenn die notwendige Weiterbildungszeit in diesen Einrichtungen gestrichen werde und sich ausländische Psychiater schneller mit einer eigenen Praxis niederlassen könnten.
Diskussionslos kippte der Nationalrat am Montag seinen Entscheid von Juni. Brigitte Crottaz (SP/VD) sagte im Namen der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, mit 21 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung empfehle diese dem Rat, auf die Linie des Ständerats einzuschwenken. Das ermögliche es den Kantonen, die Ausnahmeregelungen in den erwähnten medizinischen Fachgebieten bis Ende 2032 zu verlängern.
Damit gibt es bei dieser Revision keine Differenzen mehr zwischen den Räten und die Änderung geht in die Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte am Ende der Session. Die Verlängerung der Ausnahmebestimmung an sich war in den Räten unbestritten. Der Tenor im Parlament lautete, die Ausnahmeregelung habe sich bewährt.






