Kanton Bern: Weniger Kosten für Pflege im Wohnheim ab November
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen genehmigt. Sie gilt ab 1. November 2026.

Der Regierungsrat hat per 1. November 2026 eine Änderung der Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen genehmigt. Das neue Gesetz sowie die neue Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind seit Anfang 2024 in Kraft. Seit der Einführung hat sich gezeigt, dass es in einigen Bereichen Anpassungsbedarf gibt.
Dabei geht es unter anderem um Präzisierungen bei der gesetzlich verankerten Subsidiarität und um eine klarere Definition der Anforderungen an Wohnheime für eine Zulassung als Spitex-Organisation. Schliesslich sollen sich über 65-jährige Patientinnen und Patienten, die in einem Wohnheim wohnen und Ergänzungsleistungen beziehen, nicht mehr selbst an ambulanten Pflegeleistungen beteiligen müssen.






