Zinssatz der Pensionskassen-Guthaben soll bei 1 Prozent bleiben
Einer Empfehlung der BVG-Kommission zufolge soll der Zinssatz für die Pensionskasse gleich bleiben. Einige Mitglieder hatten weit weniger vorgeschlagen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Pensionskasse-Zinssatz gleich zu halten.
- Damit würden die Guthaben in der zweiten Säule zu mindestens einem Prozent verzinst.
- Zuletzt hatte die Kommission eine Senkung des Zinssatzes vorgeschlagen.
Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge sollen auch im nächsten Jahr mindestens zu 1 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Zuletzt hatte die BVG-Kommission eine Senkung des Mindestzinssatzes von 1 Prozent auf 0,75 Prozent vorgeschlagen, war damit aber nicht durchgedrungen. Der Bundesrat hat den Zinssatz für 2019 bei 1 Prozent festgelegt.
Vorschläge ab 0,25 Prozent
Für 2020 beantragt die BVG-Kommission nun, bei 1 Prozent zu bleiben. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,25 Prozent bis 1 Prozent, wie die Kommission am Dienstag mitteilte. In der Schlussabstimmung hatte sich eine knappe Mehrheit für 1 Prozent ausgesprochen.

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen. Auch berücksichtigt werden die Entwicklungen der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Formel der BVG-Kommission hatte einen tieferen Wert als 1 Prozent ergeben.
Es seien aber weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt worden, heisst es in der Mitteilung. Dazu gehörten die Satz-Tragbarkeit für Vorsorgeeinrichtungen hinsichtlich der Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können. Auch solle der Satz das Vertrauen in die 2. Säule stärken, schreibt die BVG-Kommission.