Zinssatz der Pensionskassen-Guthaben soll bei 1 Prozent bleiben

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Bern,

Einer Empfehlung der BVG-Kommission zufolge soll der Zinssatz für die Pensionskasse gleich bleiben. Einige Mitglieder hatten weit weniger vorgeschlagen.

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Die Schweizer Pensionskassen blicken auf einen turbulenten Börsenmonat zurück. - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Pensionskasse-Zinssatz gleich zu halten.
  • Damit würden die Guthaben in der zweiten Säule zu mindestens einem Prozent verzinst.
  • Zuletzt hatte die Kommission eine Senkung des Zinssatzes vorgeschlagen.

Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge sollen auch im nächsten Jahr mindestens zu 1 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Zuletzt hatte die BVG-Kommission eine Senkung des Mindestzinssatzes von 1 Prozent auf 0,75 Prozent vorgeschlagen, war damit aber nicht durchgedrungen. Der Bundesrat hat den Zinssatz für 2019 bei 1 Prozent festgelegt.

Vorschläge ab 0,25 Prozent

Für 2020 beantragt die BVG-Kommission nun, bei 1 Prozent zu bleiben. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,25 Prozent bis 1 Prozent, wie die Kommission am Dienstag mitteilte. In der Schlussabstimmung hatte sich eine knappe Mehrheit für 1 Prozent ausgesprochen.

Rente
Der Zinssatz für die Pensionskasse soll bei mindestens einem Prozent bleiben. - Pixabay

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen. Auch berücksichtigt werden die Entwicklungen der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Formel der BVG-Kommission hatte einen tieferen Wert als 1 Prozent ergeben.

Es seien aber weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt worden, heisst es in der Mitteilung. Dazu gehörten die Satz-Tragbarkeit für Vorsorgeeinrichtungen hinsichtlich der Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können. Auch solle der Satz das Vertrauen in die 2. Säule stärken, schreibt die BVG-Kommission.

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