Umweltressort weist Bericht zu Verfassungswidrigkeit von CO2-Besteuerung zurück

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Deutschland,

Das Bundesumweltministerium hat die Einschätzungen zurückgewiesen, dass eine Besteuerung nach dem CO2-Ausstoss verfassungswidrig sei.

Autos Strasse
Autos auf einer Strasse. (Symbolbild) - DPA

Das Wichtigste in Kürze

  • Kritik an Annahmen in Gutachten von Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags.

Ein Sprecher reagierte am Donnerstag in Berlin auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Demnach könnte die Einführung einer neuen Steuer auf Kohlendioxidemissionen gegen das Grundgesetz verstossen.

Entscheidend für die Erhebung von nationalen Steuern ist nach Auffassung der Gutachter der Steuertypenkatalog des Grundgesetzes. Dieser sehe «ein Steuerfindungsrecht, aber gerade kein Steuererfindungsrecht» vor, heisst es in der Expertise von Ende Juli, die am Donnerstag auf der Website des Bundestags veröffentlicht wurde.

Eine neu konzipierte Steuer müsse also unter die vorhandenen Steuerarten eingeordnet werden können, schreiben die Wissenschaftler. «In Betracht kommt damit die Schaffung einer CO2-Steuer als Verbrauchs-, Aufwands-, oder Verkehrssteuer.» Allerdings sei eine CO2-Emission «weder der Verbrauch eines Verbrauchsguts (CO2 wird emittiert und nicht verbraucht)», noch handele es sich um einen Rechts- oder Wirtschaftsvorgang oder den Besitz einer Sache.

«Zutreffend ist, dass es kein Steuerfindungsrecht gibt. Dazu braucht es eine verfassungsmässige Grundlage», erklärte dazu der Sprecher des Umweltressorts. Die Überlegungen im Umweltministerium zielten aber gerade nicht darauf ab, einen neuen Steuertypus einzuführen. «Vielmehr setzen wir auf der Energiesteuer auf, die um eine CO2-Komponente ergänzt werden soll», hob der Sprecher hervor. Die Energiesteuer sei «klar eine Verbrauchssteuer und damit verfassungsrechtlich abgesichert.»

«Es ist zudem durch vielfältige rechtswissenschaftliche Gutachten belegt, dass die Energiesteuer Lenkungselemente enthalten darf», erklärte der Sprecher weiter. Dies bestätigen auch die Bundestags-Experten in ihrem Gutachten. Eine Steuer könne durchaus «lenkenden Charakter» haben, heisst es dort.

Der Klimaforscher Hans-Otto Pörtner sagte in Berlin zur Debatte über einen CO2-Preis: «Alles, was Emissionen erhöht, muss teurer werden, was Emissionen senkt, muss billiger werden.»

Die Bundesregierung will bis zum 20. September über ein Massnahmenpaket zum Klimaschutz entscheiden. Dabei spielt die Debatte über eine CO2-Bepreisung eine wichtige Rolle. Zu dem Paket «gehört auch ein CO2-Preis», stellte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Donnerstag noch einmal klar. Kritiker werfen der Regierung vor, wirksamen Klimaschutz seit Jahren zu verschleppen.

Zuerst hatte am Donnerstag die «Wirtschaftswoche» über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes berichtet. Dort wurde auch die FDP-Finanzpolitikerin Bettina Stark-Watzinger zitiert. Sie machte deutlich, die FDP würde einer womöglich für eine CO2-Steuer erforderlichen Verfassungsänderung nicht zustimmen. Sie sei gegen eine CO2-Steuer, eine Ausweitung des Emissionshandels sei «eindeutig die bessere Lösung».

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Energiebesteuerung, Sebastian Brehm (CSU) sagte der «Wirtschaftswoche», er halte «nichts davon, die Bürger über eine zusätzliche Besteuerung zu bestrafen». Der CSU-Politiker will lieber «positive Anreize setzen», etwa durch einen Steuerbonus für den Austausch alter Heizungen oder für den Umstieg auf emissionsärmere Autos.

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