Waffenruhe in Syrien um 15 Tage verlängert
In Syrien ist eine Waffenruhe zwischen der Übergangsregierung in Damaskus und den kurdisch angeführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) nach Angaben beider Seiten um 15 Tage verlängert worden. Die Entscheidung sei durch internationale Vermittlung erzielt worden, hiess es von den SDF.

Die Verlängerung soll die Verlegung von Inhaftierten aus Gefängnissen für Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in den Irak erleichtern, teilte das Verteidigungsministerium mit.
Die syrische Übergangsregierung war in den vergangenen Wochen militärisch gegen die bisher von Kurden kontrollierten Gebiete im Nordosten des Landes vorgegangen. Bei den Gefechten konnten die Regierungstruppen grosse Gebiete unter staatliche Kontrolle bringen.
In den Gebieten im Nordosten des Landes liegen auch die bis zuletzt von kurdischen Kräften kontrollierten Gefängnisse und Lager für IS-Kämpfer und deren Angehörige. Die Regierungstruppen haben die Kontrolle einiger der Lager und Haftanstalten übernommen. Wegen der Kämpfe bestand die Sorge eines Kontrollverlustes über die Gefängnisse und deren Insassen. Einige Inhaftierte sollen entkommen sein.
Im Zuge der Waffenruhe haben die USA begonnen, Dutzende inhaftierte IS-Anhänger in den Irak zu verlegen. Plan ist es, bis zu 7.000 von ihnen in das Nachbarland zu verlegen. Nach irakischen Angaben handelt es sich dabei um Personen mit irakischer und ausländischen Staatsbürgerschaften.
Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) waren nach Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden vor Beginn der Offensive etwa 40 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Gewahrsam kurdischer Kräfte. Ob diese auch in den Irak verlegt werden, ist nicht klar. Nach Angaben eines Sprechers des Auswärtigen Amts ist eine Rückholung der inhaftierten Männer derzeit nicht geplant.
Die zuvor am Dienstag vereinbarte Waffenruhe war am Abend um 20.00 Uhr (Ortszeit, 18.00 Uhr MEZ) ausgelaufen. Die SDF sollten in der Zeit einen Plan vorlegen, wie weitere ihrer Institutionen in die gesamtstaatliche syrische Ordnung eingegliedert werden können. Im März des Vorjahres hatten sich beide Seiten auf eine Eingliederung der bisher kurdisch selbstverwalteten Institutionen in den Staatsapparat geeinigt.














