VGH in Baden-Württemberg verweigert syrischen Wehrdienstentziehern Flüchtlingsschutz

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    Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat drei Wehrdienstverweigerern aus Syrien den Flüchtlingsstatus aberkannt.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Verwaltungsgerichtshof: Verfolgung aktuell «nicht beachtlich wahrscheinlich».

    Einem einfachen Wehrdienstverweigerer könne der Flüchtlingsschutz nur dann gewährt werden, wenn weitere «individuell gefahrenerhöhende Umstände» vorlägen, erklärte das Gericht am Dienstag in Mannheim. Die drei Urteile fielen nach Gerichtsangaben bereits am vergangenen Dienstag.

    Die drei Syrer hatten aus Angst davor, zum Militärdienst in die syrische Armee oder zu Milizen eingezogen zu werden, ihr Heimatland verlassen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gewährte ihnen subsidiären Schutz, das Verwaltungsgericht Stuttgart erkannte ihnen anschliessend den weitergehenden Flüchtlingsschutz zu.

    Gegen diese Entscheidung legte die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bamf, Berufung ein. Der Verwaltungsgerichtshof folgte mit seinem Urteil nun ebenso wie die Oberverwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in kürzlich ergangenen Urteilen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

    Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Flüchtlingsschutz einem Wehrdienstverweigerer nur dann zugestanden werden könne, wenn in einer Einzelfallprüfung weitere Verfolgungsmerkmale festgestellt würden. Dazu gehören demnach Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Ohne solche Umstände sei eine Verfolgung aktuell «nicht beachtlich wahrscheinlich».

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