Verwaltungsgericht Hamburg lehnt Eilantrag gegen 2G im Einzelhandel ab

Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Testpflicht oder FFP2-Pflicht nicht genauso geeignet.
Das Verwaltungsgericht der Hansestadt lehnte am Dienstag den Eilantrag einer Einzelhandelskette dagegen ab. Es sah keinen Verstoss gegen die Berufsfreiheit. (Az. 21 E 5155/21)
Das Gericht teile auch nicht die Zweifel des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts an der Erforderlichkeit einer solchen Regelung, teilte es weiter mit. Das niedersächsische Gericht hatte vergangene Woche die 2G-Regel in Geschäften in dem Bundesland ausser Vollzug gesetzt.
Das Hamburgische Gericht sah jedoch nicht, dass der Verordnungsgeber die Regel «auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen hätte». Wenn Ungeimpfte lediglich einen Test vorlegen müssten oder alle Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske trügen, sei dies nicht gleichermassen geeignet zur Eindämmung des Coronavirus.