Verwaltungsgericht Hamburg lehnt Eilantrag gegen 2G im Einzelhandel ab

AFP
AFP

Deutschland,

In Hamburg bleibt die 2G-Regel im Einzelhandel bestehen.

In Hamburg bleibt die 2G-Regel im Einzelhandel bestehen.
In Hamburg bleibt die 2G-Regel im Einzelhandel bestehen. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Testpflicht oder FFP2-Pflicht nicht genauso geeignet.

Das Verwaltungsgericht der Hansestadt lehnte am Dienstag den Eilantrag einer Einzelhandelskette dagegen ab. Es sah keinen Verstoss gegen die Berufsfreiheit. (Az. 21 E 5155/21)

Das Gericht teile auch nicht die Zweifel des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts an der Erforderlichkeit einer solchen Regelung, teilte es weiter mit. Das niedersächsische Gericht hatte vergangene Woche die 2G-Regel in Geschäften in dem Bundesland ausser Vollzug gesetzt.

Das Hamburgische Gericht sah jedoch nicht, dass der Verordnungsgeber die Regel «auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen hätte». Wenn Ungeimpfte lediglich einen Test vorlegen müssten oder alle Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske trügen, sei dies nicht gleichermassen geeignet zur Eindämmung des Coronavirus.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

x
130 Interaktionen
Boom
Granit Xhaka Schweizer Nati
161 Interaktionen
Vorwürfe

MEHR IN POLITIK

Charkiw/Odessa
2 Interaktionen
St. Gallen
Italien Corona Ostern
2 Interaktionen
Rom
Wladimir Putin Ukraine Krieg
40 Interaktionen
Staatsduma

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Flugzeug
5 Interaktionen
Malaria-Todesfälle
vermisst
2 Interaktionen
Reality-Star
VW
3 Interaktionen
Wolfsburg
Daniel Barenboim
3 Interaktionen
Dortmund