Verfassungsschutz darf AfD nicht als «Prüffall» bezeichnen

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Deutschland,

Die AfD darf vom Verfassungsschutz vorerst nicht mehr als «Prüffall» bezeichnet werden.

Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln
Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eilantrag der Partei vor Verwaltungsgericht Köln erfolgreich.

Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem Eilantrag der Partei statt und untersagte es dem Bundesamt, die AfD so zu bezeichnen. Das Gericht sah darin einen rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei. Die AfD griff nach der Entscheidung die Bundesbehörde scharf an. (Az.13 L 202/19)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die Partei öffentlich zum Prüffall erklärt. Dagegen stellte die AfD einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag nun statt.

Massgeblich sei dabei gewesen, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für eine solche öffentliche Bekanntmachung keine Rechtsgrundlage enthalte, erklärte das Gericht. Der Bezeichnung als Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine «negative Wirkung» zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage «rechtswidrig und auch unverhältnismässig».

Da die Behörde eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmässig halte, bestehe auch Wiederholungsgefahr, erklärten die Verwaltungsrichter. Dem Antrag sei daher bereits im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil in diesem Jahr noch Europawahlen und Landtagswahlen anstünden. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte nach der Entscheidung die Absetzung von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang. Ihm fehle «die notwendige Neutralität für die Ausübung eines so wichtigen Amts», erklärte Weidel. Die Position müsse mit jemandem besetzt werden, «der politisch neutral und im tatsächlichen Sinne des Verfassungsschutzes agiert».

AfD-Parteichef Jörg Meuthen erklärte, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts belege «eindrucksvoll», dass das Vorgehen des Bundesamts und seines Präsidenten «nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaats» stehe. Mit der Entscheidung des Gerichts sei «die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes» gegen die AfD «vorerst gescheitert».

Der Bundesverfassungsschutz hatte Mitte Januar mitgeteilt, dass die Gesamtpartei der AfD als «Prüffall» eingestuft wurde. Es gebe erste Anhaltspunkte dafür, dass sich die Politik der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte, begründete Verfassungsschutzpräsident Haldenwang damals die Entscheidung.

Eine Beobachtung mit geheimdienstlichen Mitteln wie dem Anwerben von V-Leuten ist mit einem Prüffall nicht verbunden. Bei der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative und der rechtsnationalen Vereinigung Der Flügel um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke ging der Verfassungsschutz einen Schritt weiter, indem er diese zu Verdachtsfällen erklärte. Dies ermöglicht auch den Einsatz geheimdienstlicher Mittel.

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