Verfassungsgerichtshof in Leipzig verkündet Urteil zu AfD-Listenbeschwerde

AFP
AFP

Deutschland,

Der sächsische Verfassungsgerichtshof verkündet heute (16.00 Uhr) im Hauptsacheverfahren sein Urteil über die Beschwerde der AfD gegen die Kürzung ihrer Landesliste zur Landtagswahl.

AfD-Chef Jörg Urban bei der mündlichen Verhandlung
AfD-Chef Jörg Urban bei der mündlichen Verhandlung - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Eilverfahren entschieden die Richter damals, dass die AfD mit 30 Bewerbern antreten kann..

Hintergrund ist eine Entscheidung des Landeswahlausschusses, wonach die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufstellte. Bereits im Juli erzielte die AfD einen Teilerfolg vor dem Leipziger Gericht.

Im Eilverfahren entschieden die Richter damals, dass die AfD mit 30 Bewerbern antreten kann. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses sei «nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig», befanden die Richter nach der mündlichen Verhandlung.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

ramiswil
78 Interaktionen
SRF reagiert
Ukraine-Gespräche
550 Interaktionen
Experte

MEHR IN POLITIK

Benjamin Mühlemann
24 Interaktionen
Mühlemann (FDP)
Hauswand Denkmalplakette
1 Interaktionen
Kanton
Friedrich Merz
9 Interaktionen
Verhandlungen
FCZ Polizei Zürich
8 Interaktionen
Zürich

MEHR AUS DEUTSCHLAND

de
3 Interaktionen
Shiffrin zu stark?
jan zimmermann
Mit 27 Jahren
Thomas Reiter
3 Interaktionen
Deutschland
tüv report
9 Interaktionen
Besonders bei Tesla