Verfassungsgerichtshof in Leipzig verkündet Urteil zu AfD-Listenbeschwerde

AFP
AFP

Deutschland,

Der sächsische Verfassungsgerichtshof verkündet heute (16.00 Uhr) im Hauptsacheverfahren sein Urteil über die Beschwerde der AfD gegen die Kürzung ihrer Landesliste zur Landtagswahl.

AfD-Chef Jörg Urban bei der mündlichen Verhandlung
AfD-Chef Jörg Urban bei der mündlichen Verhandlung - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Eilverfahren entschieden die Richter damals, dass die AfD mit 30 Bewerbern antreten kann..

Hintergrund ist eine Entscheidung des Landeswahlausschusses, wonach die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufstellte. Bereits im Juli erzielte die AfD einen Teilerfolg vor dem Leipziger Gericht.

Im Eilverfahren entschieden die Richter damals, dass die AfD mit 30 Bewerbern antreten kann. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses sei «nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig», befanden die Richter nach der mündlichen Verhandlung.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Elon Musk Leuk
14 Interaktionen
In Leuk VS
Halbierungsinitiative
14 Interaktionen
«Frechheit»

MEHR IN POLITIK

zürich
3 Interaktionen
Petition läuft
Thomas Renggli
1 Interaktionen
Heisse Abstimmmung
SBB Cargo
7 Interaktionen
Über Güterverkehr
Hund, Rollstuhl im Hintergrund
7 Interaktionen
Zertifikat

MEHR AUS DEUTSCHLAND

3 Interaktionen
Plan überarbeitet
Bunker Schweiz Deutschland Schutzraum
52 Interaktionen
Sorgen wachsen
e
32 Interaktionen
«Geht um Basics»
x
205 Interaktionen
«Geht nicht»