Die USA belegen den sogenannten Staatsverwaltungsrat der Militärjunta sowie mehrere von dessen Mitgliedern mit Strafmassnahmen.
Protest gegen Militärjunta in Myanmar
07.05.2021, Myanmar, Yangon: Demonstranten marschieren bei einer Flashmob-Kundgebung gegen die Militärjunta in Myanmar mit einem Banner durch die Strassen und zeigen dabei den Drei-Finger-Gruss. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unter anderem wird etwaiger Besitz der Betroffenen in den USA eingefroren.
  • US-Unternehmen und Personen dürfen keine Geschäfte mit den Sanktionierten machen.

Nach dem Putsch in Myanmar verhängt die US-Regierung weitere Sanktionen gegen die Militärführung des südostasiatischen Landes. Das US-Aussenministerium teilte am Montag in Washington mit, der sogenannte Staatsverwaltungsrat der Militärjunta sowie mehrere von dessen Mitgliedern würden mit Strafmassnahmen belegt. Das gelte auch für neun vom Militär eingesetzte Kabinettsmitglieder und drei erwachsene Kinder von hochrangigen Militärs, gegen die bereits zuvor Sanktionen erlassen worden seien.

Die Sanktionen haben unter anderem zur Folge, dass etwaiger Besitz der Betroffenen in den USA eingefroren wird. US-Unternehmen und Personen dürfen keine Geschäfte mit ihnen machen. Es greifen ausserdem Einreisebeschränkungen.

Politischer und finanzieller Druck

US-Aussenminister Antony Blinken erklärte, die Vereinigten Staaten zögen die Verantwortlichen für den Putsch weiter zur Rechenschaft und machten politischen und finanziellen Druck auf das Militärregime, solange die Gewalt anhalte. Blinken ermutigte andere Staaten, ebenfalls zusätzliche Strafmassnahmen gegen die dortige Militärführung zu erlassen.

Die USA hatten seit dem Putsch in Myanmar (vormals Birma) Anfang Februar bereits strenge Exportbeschränkungen für das südostasiatische Land erlassen und Sanktionen gegen diverse Mitglieder des neuen Führungsapparats und erwachsene Kinder des Anführers der Militärjunta verhängt. Auch zwei Holding-Gesellschaften des Militärs und eine staatliche Juwelenfirma wurden mit Sanktionen belegt.

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