Das Urteil gegen die Ehefrau des Kölner Rizin-Bombenbauers ist rechtskräftig.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Yasmin H. muss acht Jahre in Haft.

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision von Yasmin H. bereits am 5. Mai als unbegründet, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Freitag mitteilte. Die Frau war vom OLG im Juni 2020 wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Beihilfe dazu zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Nach Ansicht des Gerichts hatte sie mit ihrem Ehemann für einen islamistischen Anschlag an einem belebten Platz in Deutschland eine hochgefährliche Biowaffe aus Rizin hergestellt. Das Paar hatte laut Anklage rund 84 Milligramm Rizin aus Rizinussamen gewonnen. Der Ehemann wurde im März 2020 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Auch dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Fall erregte bundesweit Aufsehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war den mutmasslichen Islamisten durch Hinweise auf die Spur gekommen, wonach sich ein Tunesier mit Wohnsitz in Köln um die Anschaffung hochgiftiger Substanzen bemühte.

Der Mann wurde am 13. Juni 2018 festgenommen, später auch seine Ehefrau. Das Rizin war in der Wohnung des Paars in Köln-Chorweiler bei einem Grosseinsatz des Bundeskriminalamts unter Beteiligung von Spezialisten des Robert-Koch-Instituts gefunden worden.

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