UN-Mitgliedsstaaten nehmen Verhandlungen über Hochseeabkommen wieder auf

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USA,

Die UN-Mitgliedsstaaten nehmen am Montag nach vier erfolglosen Anläufen ihre Verhandlungen über ein Hochseeabkommen zum Schutz der Weltmeere auf.

UN-Hauptquartier in New York
UN-Hauptquartier in New York - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Streitfragen zum Schutz der Weltmeere bisher ungeklärt.

Die Verhandlungsführer seien «vorsichtig optimistisch», sagte ein Teilnehmer aus einer Gruppe von 50 Ländern unter Führung der Europäischen Union im Vorfeld der Gespräche der Nachrichtenagentur AFP. Die Gesprächsrunde am Sitz der Vereinten Nationen in New York soll bis 26. August dauern.

Als Hochsee oder Hohe See werden rund 60 Prozent der Weltmeere bezeichnet, die nicht unter die ausschliessliche Wirtschaftszone eines Staates fallen, da sie weiter als 370 Kilometer von der nächsten Küste entfernt sind. Derzeit wird nur etwa ein Prozent der Hochsee von internationalen Abkommen geschützt. Mehrere Nichtregierungsorganisationen halten ein Abkommen für dringend geboten, um die Weltmeere angesichts der Gefahren durch Erderwärmung, Verschmutzung und Überfischung besser zu schützen. Die Ozeane generieren die Hälfte des Sauerstoffs in der Erdatmosphäre und nehmen einen erheblichen Teil des Kohlendioxids auf, das durch die Aktivität des Menschen ausgestossen wird.

Nach Informationen aus Verhandlungskreisen geht es bei den Verhandlungen vor allem darum, einen Kompromiss zwischen zwei «grundlegenden Ideen» zu finden: dem Umweltschutz auf der einen Seite und der Freiheit auf Hoher See auf der anderen.

Im derzeit vorliegenden Entwurf für ein Abkommen sind mehrere Streitfragen noch ungelöst. So ist bisher nicht geklärt, unter welchen Bedingungen die Vertragsstaatenkonferenz eines Hochseeabkommens künftig Schutzgebiete ins Leben rufen können - und wie die Zusammenarbeit mit bereits existierenden maritimen Organisationen etwa im Umgang mit Fischereirechten ablaufen soll.

Nach Einschätzung von Julien Rochette von der französischen Denkfabrik IDDRI ist zudem bisher ungeklärt, ob die Vertragsstaaten bestimmte Aktivitäten auf Hoher See künftig verbieten können, wenn sie von einem Gutachten als schädlich eingestuft werden - oder ob einzelne Staaten einen solchen Beschluss ignorieren könnten.

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