Ständeratskommission lehnt Strafgebühr im Spitalnotfall ab

Keystone-SDA
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Bern,

Patientinnen und Patienten sollen für ambulante Behandlungen oder für eine Konsultation im Spitalnotfall keine Gebühr entrichten müssen. Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) hat zwei parlamentarische Initiativen der Schwesterkommission abgelehnt.

Spitalnotfälle
Die Nachbesserungen betreffen Spitalnotfälle, nichtärztliche Leistungen, Tumor-Kombitherapien, Wundversorgung und formale Fehler in Tardoc und ambulanten Pauschalen. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Dienstag fiel die Initiative von Nationalrat Thomas Burgherr (SVP/AG) mit 11 zu 1 Stimme durch.

Mit dieser soll eine Gebühr für alle ambulanten Praxis- oder Spitalbesuche eingeführt werden, die vor Ort in bar entrichtet werden müsste. Burgherr will damit die Zahl der Bagatellfälle eindämmen und so Kosten sparen.

Die Initiative von Thomas Weibel (GLP/ZH) verlangt, dass an der Spitalnotfallpforte eine Gebühr erhoben wird, zum Beispiel 50 Franken. Die Zahl der Konsultationen im Spitalnotfall habe in den letzten Jahren stark zugenommen, argumentiert Weibel. Dort seien die durchschnittlichen Kosten doppelt so hoch wie in der Arztpraxis.

Zudem führten die Konsultationen, die sich oft als Bagatellfälle entpuppen, zu Stress beim Personal und gefährlichen Wartezeiten für echte Notfälle. Die SGK lehnte diese Initiative mit 7 zu 5 Stimmen ab. In Deutschland habe sich gezeigt, dass Aufwand und Wirkung solcher Gebühren in einem ungünstigen Verhältnis stünden, heisst es in der Mitteilung.

Es sei auch schwierig, die Ausnahmen zu definieren, in denen keine Gebühr fällig würde. Die SGK erinnert zudem daran, dass der Nationalrat die Erhöhung der Franchisen um 50 Franken in der Frühjahrssession abgelehnt hatte. Ihrer Meinung nach wäre das eine einfachere Massnahme zur Kostendämpfung und zur Stärkung der Selbstverantwortung gewesen.

Beide Initiativen gehen nun zurück an die Nationalratskommission.

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