Kommission will strengere Regeln für Berner Spital-Rettungsschirm

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Bern,

Die Gesundheits- und Sozialkommission des Berner Grossen Rates hat sich für eine neue gesetzliche Grundlage zur finanziellen Unterstützung von Spitälern ausgesprochen. Sie fordert aber strengere Bedingungen, etwa ein Verbot von gleichzeitigen Gewinnausschüttungen.

Die Möglichkeit eines finanziellen Rettungsschirms für Berner Spitäler soll nun im Gesetz definitiv geregelt werden. (Symbolbild)
Die Möglichkeit eines finanziellen Rettungsschirms für Berner Spitäler soll nun im Gesetz definitiv geregelt werden. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/SEBASTIAN GOLLNOW

Die Kommission will, dass der Regierungsrat in einer Verordnung konkret definiert, wann ein Spital als «unverzichtbar» gilt, wie die Kommission am Freitag mitteilte. Dies solle eine rechtsgleiche Anwendung sicherstellen und politisch motivierten Entscheiden entgegenwirken.

Zudem verlangt die Kommission eine Ergänzung im Spitalversorgungsgesetz. Demnach sollen Spitäler während der Inanspruchnahme von Staatshilfe keine Dividenden oder Gewinne auszahlen dürfen. Grundsätzlich unterstützt das Gremium aber das Vorhaben, Spitälern und Geburtshäusern bei Liquiditätsengpässen mit Darlehen oder Bürgschaften zu helfen.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Spitäler. Steigende Kosten, Fachkräftemangel und ungenügende Tarife haben den finanziellen Druck erhöht. Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Grosse Rat Übergangslösungen in Form von Krediten zur Rettung von Spitälern beschlossen.

Die neue gesetzliche Grundlage soll nun definitive Regelungen schaffen und Anfang 2027 in Kraft treten.

In einer separaten Vorlage stimmte die Kommission einer Aktienkapitalerhöhung von 20 Millionen Franken für die neue Universitäre Psychiatrische Zentrum Bern AG (UPZ AG) zu. Das Unternehmen entstand aus der Fusion der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern und des Psychiatriezentrums Münsingen.

Der Grosse Rat wird in der kommenden Herbstsession über die Gesetzesänderung und die Kapitalerhöhung entscheiden.

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