Die Stadt Görlitz darf ein Kunstwerk abbauen, das sich mit dem restriktiven Abtreibungsgesetz in Polen auseinandersetzt.
Görlitz
Görlitz - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Vorzeitiger Abbau widerspricht Kunstfreiheit nicht.
Ad

Die Kündigung des Vertrags durch die Stadt sei unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit wirksam, teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Mittwoch mit. Görlitz hatte den Vertrag fristlos gekündigt, weil das tatsächlich aufgestellte Kunstwerk nicht dem prämierten Wettbewerbsbeitrag entspreche, den die Künstlerin ursprünglich geschaffen habe. (Az. 5 B 301/21)

Bei diesem Wettbewerb ging es um das Thema «Görlitz als internationaler Drehort». Die Künstlerin hatte das Kunstwerk aber so verändert, dass es Schwangerschaftsabbrüche und Frauenrechte thematisiert. Darum wollte die Stadt das Kunstwerk früher demontieren, wogegen die Künstlerin vor Gericht zog. Sie scheiterte aber zuerst vor dem Verwaltungsgericht Dresden und nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gericht