Spahn: Widerspruchslösung zu Organspende nur «kleine Einschränkung» der Freiheit
Unmittelbar vor der abschliessenden Bundestagsdebatte zur Neuregelung der Organspende haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Grünen-Chefin Annalena Baerbock für die beiden von ihnen vertretenen Gesetzentwürfe geworben.

Das Wichtigste in Kürze
- Baerbock sieht Widerspruch zu Grundsatz auf Unversehrtheit des Körpers.
Spahn sagte am Donnerstag im ZDF-«Morgenmagazin», die von ihm vertretene sogenannte doppelte Widerspruchslösung sei nur eine «kleine Einschränkung» der individuellen Freiheit. «Es gibt keine Verfügung des Staates über den Körper, sondern es gibt eine Verpflichtung, sich zu entscheiden.»
Baerbock sagte im «Morgenmagazin» hingegen, sie und ihre Gruppe glaubten, dass das Modell des Gesundheitsministers dem Grundrecht auf Unversehrtheit des Körpers widerspreche. Deshalb habe ihre Gruppe einen Alternativvorschlag vorgelegt, der beinhalte, dass der Staat viel aktiver auf die Menschen zugehe und deren Bereitschaft zur Organspende abfrage.
Der von der Abgeordnetengruppe um Spahn vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet, dass alle Bürger automatisch als Organspender gelten sollen, wenn sie oder ihre Angehörigen zuvor nicht aktiv widersprochen haben. Die von der Abgeordnetengruppe um Baerbock vorgelegte sogenannte Entscheidungslösung sieht vor, dass die Bürger bei Arztbesuchen, Ausweisverlängerungen und anderen Behördengängen um eine Entscheidung gebeten werden sollen.
Der Bundestag entscheidet ohne Fraktionszwang in namentlicher Abstimmung über die konkurrierenden Vorschläge.