Seehofer verteidigt Geordnete-Rückkehr-Gesetz gegen Kritik aus den Ländern

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    Deutschland,

    Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat seinen Gesetzentwurf zu schärferen Abschieberegelungen für ausreisepflichtige Ausländer gegen Kritik aus den Bundesländern verteidigt.

    Seehofer am Mittwoch in Berlin
    Seehofer am Mittwoch in Berlin - dpa/AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesregierung billigt Gesetze zu Abschiebungen und zur Integration.

    Das Vorhaben, Abschiebekandidaten unter bestimmten Bedingungen auch in regulären Strafanstalten unterbringen zu können, sei «zumutbar», sagte Seehofer zu dem am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz. Es gehe um 500 Plätze in 16 Bundesländern. «Das sollte in einem hochentwickelten Staat möglich sein», sagte der Minister.

    Die Regelung stehe im Einklang mit dem europäischen Recht, fügte Seehofer hinzu. Genau dies hatten die Landesjustizministerien bestritten. Sie sehen zudem das Gebot zur Trennung von Abschiebehaft und Strafvollzug ausgehebelt.

    Der Gesetzentwurf fusse auf dem schwarz-roten Koalitionsvertrag und solle Hemmnisse, die eine Abschiebung verhindern, beseitigen, betonte Seehofer weiter. Er sieht auch vor, die Möglichkeiten der so genannten Sicherungshaft auszuweiten und eine «Mitwirkungshaft» einzuführen.

    Für Flüchtlinge, die ihre Identität verschleiern, soll dem Gesetzentwurf zufolge der neue Status einer «Duldung für Personen mit ungeklärter Identität» eingeführt werden. Wer nicht alles Zumutbare unternimmt, um einen Pass zu bekommen, kann mit einem Arbeitsverbot oder mit einer Wohnsitzauflage belegt werden. Auch die Verhängung von Bussgeldern ist möglich.

    Eine ebenfalls vom Kabinett gebilligte Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht eine Erhöhung der Sätze für den persönlichen Bedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende von derzeit 135 auf 150 Euro vor.

    Einem weiteren nun gebilligten Gesetzentwurf zufolge sollen Flüchtlinge, denen der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist, nach neun Monaten an einem Integrationskurs teilnehmen können, wenn sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind. Bisher war das nur bei einer guten Bleibeperspektive möglich.

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