Schweiz verletzt Gewissensfreiheit von zwei Veganern

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Frankreich,

Der Gerichtshof in Strassburg hat die Beschwerde von zwei Veganern teilweise gutgeheissen. Sie kritisierten, während der Haft beziehungsweise eines Psychiatrie-Aufenthalts nicht die ihrer ethischen Überzeugung entsprechende Verpflegung erhalten zu haben.

Ein vegan lebendes Geschwisterpaar kritisierte vor Gericht, dass es in staatlichen Einrichtungen keine adäquate Verpflegung erhalten habe. (Themenbild)
Ein vegan lebendes Geschwisterpaar kritisierte vor Gericht, dass es in staatlichen Einrichtungen keine adäquate Verpflegung erhalten habe. (Themenbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält in einem am Donnerstag publizierten Entscheid fest, dass die Schweiz das Recht auf Gedanken‐, Gewissens‐ und Religionsfreiheit und auf eine wirksame Beschwerde verletzt hat.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um zwei Brüder. Der eine war ab November 2018 rund elf Monate in einem Genfer Gefängnis in Haft. Der andere verbrachte im Jahr 2021 zwei Monate in der psychiatrischen Abteilung des Universitätsspitals Waadt.

Beide verlangten als Anhänger des Antispeziesismus, und damit der Überzeugung, dass der Mensch und alle anderen Lebewesen gleichwertig sind, eine vegane Verpflegung. In beiden Fällen kam es jedoch zu Fehlern und sie erhielten nicht immer vegane Menüs.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #5406 (nicht angemeldet)

Die Menschheit ist am Verblöden

User #4447 (nicht angemeldet)

Na so was auch - die wollen doch nur eine Entschädigung rausholen.

Weiterlesen

camping estavayer-le-lac tcs
55 Interaktionen
Estavayer-le-Lac FR
Schwarzer Peter
225 Interaktionen
Rassismus-Vorwurf

MEHR IN POLITIK

1 Interaktionen
Zürich
USA Iran krieg
2 Interaktionen
Infrastruktur

MEHR AUS FRANKREICH

Fontainebleau Feuerwehrmann
1 Interaktionen
Nahe Paris
3 Interaktionen
Paris
sterbehilfe
11 Interaktionen
Mit Auflagen
frankreich polizei
1 Interaktionen
Lille (F)