Schweiz könnte sich an EU-Rückkehrzentren beteiligen
Wie die EU soll auch die Schweiz im Asylwesen eine Rechtsgrundlage für Rückkehrzentren in Drittstaaten schaffen. Die kürzlich erzielte Einigung in Brüssel gilt auch für die Schweiz als Schengen-Mitglied.

Die EU will Migrantinnen und Migranten mit einem negativen Asylentscheid in Rückkehrzentren in Drittstaaten ausschaffen können. Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU einigten sich am Montagabend auf eine entsprechende Rechtsgrundlage. Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, braucht es noch die finale Zustimmung beider Institutionen.
Da es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung handeln werde, werde die Schweiz die Verordnung innert zwei Jahren in nationales Recht umsetzen müssen, sagte eine Sprecherin des Staatssekretariats für Migration (SEM) am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Weiterentwicklung werde dem Parlament vorgelegt und werde dem fakultativen Referendum unterstehen.
Allfällige Rückkehrzentren müssten noch geschaffen werden, bevor Personen in diese gebracht werden könnten. Dafür müsse ein Land gefunden werden, das sich bereit erkläre, so ein Zentrum auf seinem Staatsgebiet zu installieren, so die Sprecherin weiter. Wenn sich Rückkehrzentren als erfolgreich und rechtskonform herausstellen, werde die Schweiz die Möglichkeit einer Beteiligung prüfen.
Die Zentren könnten als Endziel oder als Transitziel dienen, die die Weiterreise in das Herkunftsland oder in ein anderes Drittland erleichtern, schrieb der Rat der EU-Mitgliedstaaten in einer Mitteilung. Wo die Rückkehrzentren eröffnet werden sollen, war noch unbekannt.
Dafür brauche es ein Abkommen mit einem Drittstaat. Dieser müsse sich an die Menschenrechte sowie an internationale Standards halten. Auch Familien könnten in die Zentren ausgeschafft werden. Die Regelung sieht einzig eine Ausnahme für unbegleitete Minderjährige vor, schrieb der Rat weiter.














