Zehn Gesetzesänderungen für das St. Galler Entlastungspaket

Für die Umsetzung des Entlastungspakets sind zehn Gesetzesänderungen notwendig. Über die Sammelvorlage entscheidet der Kantonsrat nächste Woche in der Junisession.

Für die bereits beschlossene Kürzung der Staatsbeiträge an Konzert und Theater St. Gallen braucht es eine Gesetzesanpassung.(Archivbild)
Für die bereits beschlossene Kürzung der Staatsbeiträge an Konzert und Theater St. Gallen braucht es eine Gesetzesanpassung.(Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die St. Galler Regierung legt zehn Gesetzesanpassungen vor, mit denen der Staatshaushalt ab dem kommenden Jahr um 18,2 Millionen Franken entlastet wird. Es geht um die Umsetzung des im letzten Dezember beschlossenen Sparpakets.

Viele der Themen in den Vorlagen betreffen die Bevölkerung nicht direkt. Von den Gemeinden ist kaum Widerstand zu erwarten. Unter dem Strich profitieren sie mit einer finanziellen Besserstellung von jährlich 8,5 Millionen Franken.

Bei einer der Sparmassnahmen, für die es eine gesetzliche Anpassung braucht, geht es um die Reduktion der Staatsbeiträge an Konzert und Theater St. Gallen. Mit der Kürzung spart der Kanton jährlich 700'000 Franken. Für Konzert und Theater St. Gallen wirkt sich die Kürzung aber «nur» mit 350'000 Franken aus. Der Grund: Der gleich hohe Betrag wird künftig aus dem Lotteriefonds entnommen.

Ein Teil der Einsparungen wird durch Veränderungen bei der Aufgabenteilung zwischen den Staatsebenen erzielt. Ein Beispiel dafür ist der Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF), in den künftig Kanton und Gemeinden gleich viel einzahlen. Ein anderes Beispiel: Der Kanton zieht sich von der Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen zurück. Auch die Entschädigung, die die Kirchen für den Einzug der Kirchensteuer bezahlen, wird neu aufgeteilt.

Jährlich 20'000 Franken spart der Kanton ein, indem die Ausgaben für bisher kostenlose Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte reduziert werden. Auch die Ausgaben für die Begleitung von Lehrpersonen, die in den Berufsalltag starten, werden verringert. Der Effekt sind jährlich 700'000 Franken weniger.

Anpassungen sind auch im Steuerrecht geplant. Dabei geht es um ein gesetzliches Pfandrecht für die Sicherung von Gewinnen aus der Veräusserung von Grundstücken. Bisher gab es dabei Unterschiede, ob die Parzellen zum Geschäfts- oder zum Privatvermögen gehörten. Damit soll der Aufwand um jährlich 250'000 Franken reduziert werden.

Für die Bevölkerung hat vor allem eine Massnahme konkrete Auswirkungen. Bei einer geplanten Änderung des Steuergesetzes geht es um die Abzüge für die Krankheits- und Unfallkosten in der Steuererklärung, die nicht vom Krankenversicherer übernommen wurden. Dort gibt es bisher einen Selbstbehalt, der bei 2 Prozent des Nettoeinkommens liegt. Wie in anderen Kantonen wird dieser Wert nun auf 5 Prozent erhöht.

Für die Steuerpflichtigen sind damit weniger hohe Abzüge möglich. Der Kanton erwartet dadurch jährliche Mehrerträge von 11,5 Millionen Franken. Die Gemeinden profitieren von einem jährlichen Plus von 12 Millionen Franken.

Die Massnahme war im Rat umstritten. Die SP-Grüne-GLP-Fraktion forderte vergeblich eine Streichung, weil davon vor allem Personen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen betroffen seien.

Vorgesehen ist auch eine Anpassung der Wasserrechtskatastergebühren an die Teuerung. Dies bringt jährlich zusätzliche 55'000 Franken.

In einer weiteren Vorlage geht es um die Auflösung des kantonalen Mietwohnungsfonds, über den seit Ende 2023 keine Fördergelder mehr ausbezahlt werden. Basis dafür war die vom Bund 2001 eingestellte Wohnbauförderung (WEG). Die Mittel, die sich noch im Fonds befinden, werden zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Der Kanton profitiert 2027 von rund 900'000 Franken. Die Gemeinden erhalten 1,7 Millionen Franken.

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