Gemäss dem Europäischen Gerichtshof verletzt die Schweiz bei Klimafragen die Menschenrechte: Das Gericht gibt dem Verein der Klimaseniorinnen recht.
Menschenrechtsgerichtshof
Der Eurpöische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg in Frankreich. (Archiv) - EPA/CHRISTOPHE KARABA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof ist auf die Beschwerde der Klimaseniorinnen engetreten.
  • Die Schweiz verletze die Menschenrechtskonvention im Bereich der Klimapolitik.
  • Der Entscheid könnte weitreichende Auswirkungen entfalten.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist auf die Beschwerde der Klimaseniorinnen eingetreten und hat eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Dies hat weitreichende Auswirkungen.

«Klimagerechtigkeit ist ein Menschenrecht» war auf einem Plakat einer Gruppe älterer Damen aus der Schweiz zu lesen. Der Verein Klimaseniorinnen gehört zu den Klägern, in deren Verfahren nun ein Urteil gefallen ist. Die Gruppe von rund 2500 Frauen im Alter von durchschnittlich 73 Jahren beklagte «Versäumnisse der Schweizer Behörden» beim Klimaschutz. Diese würden «ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen».

«Ich bin 82 Jahre alt und werde die Auswirkungen der heute getroffenen Entscheidungen nicht mehr erleben», sagte Bruna Molinari, Mitglied der Schweizer Klimaseniorinnen. «Die Politik muss sich ändern, und das wird Zeit brauchen.»

Der europäische Menschengerichtshof hat sich zuvor noch nie explizit zur Verantwortung von Staaten für Massnahmen gegen die Klimakrise geäussert.

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