Für einen Schwangerschaftsabbruch soll nicht geworben werden. So positioniert sich die Union vor den Abschlussgesprächen zur Abschaffung des Paragraphs 219a.
Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaftsabbruch: Elisabeth Winkelmeier-Becker stellt sich gegen die Abschaffung des Paragraphs 219a. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Strafrechtsparagraph 219a soll abgeschafft werden.
  • So können Kliniken und Praxen über Abtreibungen auf ihrer Webseite informieren.
  • Die Union äusserte erneut verstärkt Kritik an dieser Änderung im Gesetzesbuch.

Die Abschlussberatungen im Bundestag über den Strafrechtsparagraphen 219a steht bevor. Die Union hat ihre Kritik an der geplanten Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche bekräftigt.

«Das von der Ampel herbeigeredete Informationsdefizit gibt es nicht.» Das sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Freitag. «Im Gespräch mit Frauenärzten, in Beratungsstellen und auch im Internet ist jede Information ohne jede Einschränkung problemlos zu finden.»

«Ein ungeborenes Kind besitzt Lebensrecht und Menschenwürde von Anfang an», sagte die CDU-Politikerin weiter. «Das Bewusstsein hierfür geht zunehmend verloren, wenn Praxen damit werben, dass bei ihnen ein Schwangerschaftsabbruch besonders gut durchgeführt werden kann.»

«Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen»

Sie befürchte zudem, dass nach der Abschaffung von Paragraph 219a auch weitere Abtreibungsgesetze wegfallen könnten. «Es ist das erklärte Ziel der Frauenministerin und vieler Abgeordneter der Ampel, das gesamte Schutzkonzept zu kippen», sagte Winkelmeier-Becker.

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Silivia Breher fürchtet, dass ein Schwangerschaftsabbruch kommerzialisert werden könnte durch die Abschaffung des Paragraphen. - Keystone

Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Silvia Breher kritisierte die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a durch die Ampel-Koalition ebenfalls. «Uns ist eine unabhängige Beratung der Frauen genauso wichtig wie die Beibehaltung des Werbeverbotes.» Es verhindere eine Kommerzialisierung und Banalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, so Breher gegenüber der «Neuen Osnabrücker Zeitung».

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit einer Vorlage zur Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen. Die Ampel-Fraktionen wollen in der Sitzung die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a verabschieden, der «Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft» verbietet.

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