Schäuble erwartet Neuregelung der Sterbehilfe vor Bundestagswahl

AFP
AFP

Deutschland,

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) erwartet eine Neuregelung der Sterbehilfe noch vor der Bundestagswahl im kommenden Herbst.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverfassungsgesetz kippte im Februar frühere Bestimmungen.

«Ich bin zuversichtlich, dass es in dieser Wahlperiode noch eine fraktionsübergreifende gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe geben wird, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Augenmass umsetzt», sagte Schäuble dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgabe).

Der CDU-Politiker betonte, dass er über das Karlsruher Urteil «nicht glücklich» sei. Das verworfene Gesetz sei nach einer aussergewöhnlich langen, nicht durch Fraktionszugehörigkeit geprägten Auseinandersetzung beschlossen worden. Die Verfassungsrichter hätten überraschend auf der Grundlage einer Interpretation des Grundgesetzes entschieden, «die man so vornehmen kann, aber nicht so vornehmen muss».

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr begrüsste die Äusserungen Schäubles. Sie freue sich sehr, dass nun auch der Bundestagspräsident diese Thematik aufgreife und für eine Regelung noch in dieser Wahlperiode plädiere, erklärte sie. Helling-Plahr erhob den Vorwurf, dass es in der Vergangenheit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Union gewesen, die sich «einer offenen Debatte» über die Regelung der Sterbehilfe versperrt hätten.

Die FDP-Politikerin machte klar, dass sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für richtig hält. Die vorherige Gesetzesregelung sei «offenkundig verfassungswidrig» gewesen und habe Betroffene «in nicht zumutbarer Weise in ihren Grundrechten eingeschränkt». Sie sei dankbar für die Betroffenen, «dass der Weg in selbstbestimmtes Sterben seit dem Urteil nicht mehr versperrt ist». Wenn nun auch die Union mit am Tisch sitze, sei auch sie zuversichtlich, dass es noch in dieser Wahlperiode im Bundestag eine Einigung geben könne.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das Verbot geschäftsmässiger Sterbehilfe gekippt. Die Karlsruher Richter erklärten den Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig, mit dem die «geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» unter Strafe gestellt worden war. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse.

Kommentare

Weiterlesen

ETH Zürich Grippe
111 Interaktionen
In Echtzeit!
Hans-Ulrich Bigler
72 Interaktionen
Halbierungsinitiative

MEHR IN POLITIK

Christian Wasserfallen Aline Trede
«Nicht clever»
Donald
18 Interaktionen
Rede an Nation
Coop Waage
17 Interaktionen
Kompliziert

MEHR AUS DEUTSCHLAND

trennung
1 Interaktionen
Anteilnahme
Sternenmarkt Otterndorf
10 Interaktionen
«Desaster»
vw
8 Interaktionen
Eigenproduktion
Rosa von Praunheim
Mit 83 Jahren